Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 174

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gemeint – oder wie immer Sie das nennen wollen. – Das auch als Information für die Zuhörerinnen- und Zuhörerschaft.

Ich möchte aber auf einen Aspekt hinweisen, der mir im Zusammenhang mit der vor­hergehenden Debatte nicht unwesentlich erscheint. 1900 hat Ellen Key das „Jahr­hundert des Kindes“ ausgerufen und damit den Fokus auf die Persönlichkeit des Kin­des gelegt. Damit entstand eine Reihe von Forschungsinitiativen, wobei die Fokus­sierung auf die persönliche, auf die biologische und auch auf die psychische Reifung des Kindes gelegt wurde. Das Kind an sich wurde erforscht.

Wir können heute mit gutem Gewissen sagen, dass daher ein 14-Jähriger oder eine 14-Jährige in der Regel nicht mit aller Souveränität zwischen erotischer Selbstent­fal­tung und etwa einem pornographisch motivierten Verführer Widerstand-leisten-Können unterscheiden kann.

Es ist daher gerechtfertigt, wenn wir den Weg der Europäischen Union gehen und diese psychische Situation von 14-, 15-, 16-Jährigen berücksichtigen und unter Schutz stellen, sodass dieser/diese Jugendliche diesen pornographisch motivierten Verführern und Geschäftemachern nicht ausgeliefert sein können. Es war Jiří K., der in Österreich bis jetzt nicht verfolgt werden konnte, sondern in Deutschland verfolgt werden musste. Diesen Missstand haben wir ausgeräumt.

Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass mit Menschenhandel, mit Ausbeutung zum Zweck des Missbrauchs der sexuellen Freiheit mehr und größere Geschäfte gemacht werden als mit Drogenhandel und dass mit der Ausweitung der virtuellen Kom­munikation der Fantasie in Wirklichkeit keine Grenzen gesetzt sind. Das heißt, wir müs­sen uns auf eine ständige Nachjustierung einstellen.

Ich meine auch, dass eine entsprechende Richterinnen- und Richterschulung ange­messen und angebracht sein wird sowie auch eine öffentliche Aufklärung, ein öffent­licher mutiger Diskurs, der nicht zulässt, dass bestimmte Dinge toleriert und vertuscht werden und andere nicht.

Ich fordere dazu auf, ich lade dazu ein – auch die Medien –, nicht wegzuschauen und die Dinge beim Namen zu nennen. Ich finde das wichtig. Ich war eine junge Abge­ordnete, als wir in den späten achtziger Jahren Vergewaltigung in der Ehe überhaupt erst strafbar gemacht haben. Ich erinnere mich an die Widerstände, die aus allen mög­lichen Männerreihen gekommen sind, als gesagt wurde, jetzt werden die erotischen Schreie Gegenstand einer Verfolgung werden.

Das ist auch ein Zeichen dessen, dass sich das Verständnis von Persönlichkeits­schutz, von Würde und Menschenwürde verändert und sich auch die Einstellung dazu geändert hat. Insofern hat sich in den letzten zehn, 15 Jahren auch etwas geändert. Wir stehen heute – Gott sei Dank! – vor der Situation – die ÖVP und die ÖVP-Frauen bekennen sich dazu –, Vergewaltigung in der Ehe als Offizialdelikt aufzufassen und dementsprechend zu ahnden.

Meine Damen und Herren! Ich meine, dass klar ist, dass der vom Kollegen Jarolim genannte Fall, dass zwei Jugendliche – wie er gesagt hat – miteinander in Beziehung treten, etwas anderes ist als das, was wir mit der reißerischen, auf sich selbst be­zo­genen pornographischen Darstellung festgehalten haben. Ich weiß, dass es dazu auch eine Judikatur gibt. Es gibt dazu auch klare Erkenntnisse und klare Aussagen. Wir müs­sen uns daher nicht fürchten, dass man mit dieser Bestimmung nicht umgehen könne. Natürlich, wie gesagt: Richterschulungen, Aufklärung, mehr Wissen darüber können uns immer weiterhelfen, um sicherer im Urteil zu werden.

Ich meine, dass mit dem Sexualstrafrecht immer schon gesagt wurde, was die Gesell­schaft nicht will beziehungsweise will, dass sich das Sexualstrafrecht daher laufend


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