man damit diese schenkelklopfende, schulterklopfende Heiterkeit am Stammtisch abfeiern kann, sondern das ist eine Straftat.
Sexuelle Belästigung ist eine Straftat! Aber dummerweise ist die Formulierung ziemlich schief gegangen. Sie beschränken das auf sexuell eindeutige Handlungen, das heißt, das Grapschen auf den Oberschenkel ist schon wieder zulässig, da nehmen Sie es nicht so genau. Ich frage mich, warum es zum Beispiel nicht möglich war, eine sehr eindeutige Definition, was sexuelle Belästigung ausmacht, wie es auch bei der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz geregelt ist, zu übernehmen – vielleicht nicht in der ganzen Bandbreite, aber eindeutig im Tatbestand zu übernehmen.
Ich frage mich auch, warum es weiterhin
möglich sein soll, Fälle zu haben, wie sie vor zwei, drei Jahren, wenn ich mich
richtig erinnere, für Aufsehen gesorgt hatten, als in der U-Bahn ein
wildfremder Mann versuchte, eine U-Bahn-Benützerin gegen ihren Willen zu
küssen. Das bleibt mit Ihrem Gesetz weiterhin möglich und zulässig, das ist keine
strafbare sexuelle Belästigung. (Abg. Dr. Fekter: Nein! Das ist
sexuelle Belästigung! Das ist genau dieser Punkt! Der ist erfasst!)
Nein, eben nicht, denn das wird eindeutig nicht als sexuelle Handlung mit Involvierung der primären Geschlechtsmerkmale gewertet! (Abg. Dr. Fekter: Das ist ein Unsinn!) Da würde ich mir wünschen, dass klargestellt wird, dass die beabsichtigte Herabwürdigung in der sexuellen Belästigung geahndet wird und dass sich dann nicht womöglich unbeteiligte Dritte über die Lautstärke eines Paares aufregen können.
Der letzte Punkt, den ich kurz ansprechen möchte, der nur indirekt in diesem Gesetz angerissen ist, uns jedoch in einigen Wochen bereits direkt beschäftigen wird, ist die Frage Menschenhandel oder – genauer gesagt – Frauenhandel, wenn ich mir wieder die Statistik ansehe. Das stellen Sie zwar schön unter Strafe, aber wir wissen doch aus der Praxis, dass Frauenhandel und Menschenhandel zu den am schwierigsten nachzuweisenden Delikten zählen, und zwar deswegen, weil man es den Opfern fast unmöglich macht, dies auch als Zeuginnen zu beweisen.
Man braucht ja im Regelfall Zeuginnen, damit man die Täter irgendwie dingfest machen kann. Es gibt vielfach Fälle, bei denen Frauen, insbesondere aus Ländern des Südens oder des Ostens, gegen ihren Willen in die Prostitution gezwungen werden, schwungvoll Frauenhandel betrieben wird, Frauen als Kellnerinnen, als Hausangestellte und so weiter angeworben werden und sich dann in der Zwangsprostitution unter fast sklavenähnlichen Verhältnissen wieder finden. Diesen macht man den Ausstieg unmöglich, weil sie sofort in der Abschiebung landen, und man gibt ihnen noch nicht einmal das Mindeste, was man tun könnte, nämlich Zeuginnenschutz.
Wie wollen Sie jemals Frauenhandel
effektiv verfolgen, wenn die Zeuginnen zum Teil schon abgeschoben werden, bevor
der Prozess noch begonnen hat? So kann es sicher nicht gehen. Da kann ich Ihnen
nur dringend ans Herz legen, sich im Justizausschuss bei der Behandlung der
Strafprozessnovelle jetzt schon Gedanken zu machen, damit ich dann im Plenum,
wenn wir das beschließen sollen, diesen Punkt nicht wieder kritisieren
muss. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.
19.15
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf Kollegin Weinzinger beruhigen: Der von ihr genannte Fall ist hier mit