Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 175

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verändern und den Herausforderungen und Problemen der Gesellschaft Rechnung tragen müssen wird. Die virtuelle Kommunikation, die virtuellen Medien und die Weiter­entwicklung dessen, was Persönlichkeit, Schutz und Würde der Menschen bedeutet, werden uns veranlassen, auch in Zukunft das Sexualstrafrecht zu ändern, anzupassen und auf die jeweilige Höhe der Zeit zu bringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.)

19.19

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


19.20

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden heute die Reform des Sexualstrafrechts beschließen, und es wird dieser Beschluss, was sich schon im Ausschuss und überall dort, wo Abgeordnete dazu das Wort ergriffen haben, eindeutig gezeigt hat, mit Stimmeneinhelligkeit erfolgen. Es ist klar, dass jeder hier im Hohen Haus den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, Kinderpornographie, die Förde­rung der Prostitution von Minderjährigen, die Mitwirkung von Minderjährigen an porno­graphischen Darbietungen ablehnt. Jegliche Unterstellung, das dem nicht so wäre, ist böse Infamie. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind der Regierungsvorlage von Anfang an po­sitiv gegenübergestanden und haben auch dem Gesetzentwurf zum Großteil zuge­stimmt – außer bei drei Paragraphen, und zwar bei den §§ 207a, 212 und 218. Wir ha­ben unsere Bedenken genau dargelegt, und zwar auch nach dem Experten-Hearing.

Auch zur Arbeit im Ausschuss möchte ich etwas sagen. Frau Vorsitzende, es wurden von mehreren geladenen Experten wohlbegründete Bedenken geäußert. So sagte zum Beispiel der im Ausschuss geladene Kinderpsychiater, dass er Schwierigkeiten mit der Terminologie hat, dass er wegen der Terminologie gezwungen ist, als Gutachter im Gerichtsverfahren zu sagen, dass er sich nicht zutraut, die entsprechenden Gutachten zu machen, weil die medizinische Terminologie eine andere ist als die, die in der Justiz verwendet wird. Ich glaube, das ist ernst zu nehmen! Ich rede von Professor Berger. Sie waren dabei, Sie haben es gehört. (Abg. Dr. Brinek: Ja, ich war dabei!)

Ich kann auch das Landesgericht Innsbruck zitieren, wo die Richter bei der Begutach­tung geschrieben haben, man solle unbestimmte Gesetzesbegriffe mit einfacheren Worten definieren. Auch da hat es diesen Wunsch gegeben, aber dem wurde nicht nachgekommen.

Außerdem sagte Professor Berger, dass einige Bestimmungen in diesem Gesetz über­schießend sind, dass er zum Beispiel die Kriminalisierung von normalen sexuellen Ver­haltensweisen Jugendlicher befürchtet. (Abg. Dr. Brinek: Das haben wir mit unserer Formulierung verbessert!)

Ich weiß, dass Sie zwei Begriffe verbessert haben, und zwar die reißerische Dar­stel­lung. Das ist gut und wichtig, aber das ist meiner Auffassung nach und der Meinung des Professors Berger nach, wie man seinen Ausführungen entnehmen kann, nicht genug. Ich habe danach mit dem Herrn Professor auch noch gesprochen.

Herr Dr. Graupner, ein ausgewiesener Fachmann im Sexualstrafrecht, hat uns einen Abänderungsantrag zur Verfügung gestellt, der es wert ist, diskutiert zu werden, und Sie hätten heute die Gelegenheit, da zuzustimmen. Ich lade Sie ein, sehr geehrte Da­men und Herren von ÖVP und FPÖ, gehen Sie mit bei diesem Antrag! Dann könnten wir alle diesem Gesetz mehr als beruhigt zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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