Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 177

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und es bekämpft die Vermittlung der verbotenen Adoptionen. Im besonderen Maße wendet es sich gegen die Zunahme der Kinderpornographie.

Ziel dieses Gesetzes ist die Wahrung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Diese erhält mit der Beschlussfassung dieses Gesetzes in Österreich einen höheren Stellenwert.

Der Dissens ist, glaube ich, nicht so hoch einzuschätzen. Die Versendung pornogra­phischer Fotos – leider ist Abgeordneter Jarolim jetzt nicht hier – kann man auch an­ders sehen. In vielen Bereichen schützen wir die Jugendlichen vor Unbedachtheiten. Es kann durchaus sein, dass eine Jugendliche oder ein Jugendlicher, ein Mädchen oder ein Bursch im Alter von 15 oder 16 Jahren ein pornographisches Bild von sich im Rahmen einer Beziehung versendet, so wie Abgeordneter Jarolim das gesagt hat, und dass es dieser Jugendlichen oder diesem Jugendlichem einige Zeit später sehr Leid tut, dies getan zu haben, wodurch aber eine irreversible Situation herbeigeführt wurde. Bedenken wir auch das! Vielleicht ist da etwas mehr Schutz besser als zu wenig Schutz. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Auch der Seelsorger wird in seiner Funktion als Aufsichtsperson vom Strafrecht er­fasst, und das ist zweifellos ein wichtiger Punkt an dieser Novelle.

Ich darf Sie nochmals bitten, diesem Gesetz im Sinne des Konsenses aller Parteien Ihre Zustimmung zu geben.

Ich bedanke mich bei Herrn Sektionschef Dr. Miklau und bei Herrn Dr. Manquet und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür, dass letztendlich eine Gesetzes­ma­terie, die in einem sehr schwierigen Zusammenhang steht, in ein Gesetz gefasst wer­den konnte, dem offenkundig alle Parteien die Zustimmung geben werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.30

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. – Bitte.

 


19.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Kollege Puswald ist leider nicht im Hause. Sollte er noch während meiner Rede kommen, hätte ich ihm noch etwas zu sagen. Bitte, Herr Klubobmann, würden Sie mir bitte sagen, wenn er kommt!

Der zur Debatte stehende Tagesordnungspunkt eignet sich gut, eine Replik über die Justizpolitik der letzten Jahre zu machen. Es ist in diesem Bereich einiges geschehen. Man hat Schwerpunkte gesetzt, etwa im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung und bei der Bewältigung der steigenden Häftlingszahlen. Es wurde auch daran gearbeitet, die Opferrechte zu stärken, und es wurde, wie wir heute schon sehr oft gehört haben, daran gearbeitet, Sexualdelikte stärker zu bekämpfen.

Das ist sicherlich keine einfach Materie, aber eine ernorm wichtige Materie. Das kann man sehen, wenn man die Entwicklung verfolgt. Es steigt die Zahl der Delikte in fast allen strafrechtlichen Bereichen. Ich erinnere daran, dass im November des Vorjahres über 600 000 Straftaten in Österreich gemeldet wurden. Das ist eine Steigerung von über 13 Prozent.

Auch die Zahl der Häftlinge steigt, und zwar gibt es eine Steigerung von über 22 Pro­zent. Das führt zu Problemen in den Justizanstalten, und damit sollten wir uns intensiv beschäftigen. Es kommt in einzelnen Justizanstalten zu Überfüllungen von mehr als 140 Prozent. Wenn man sich die Verbrecherverteilungen ansieht, so stellt man fest,


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