erfasst werden sollen wie Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Beamte oder Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. Sie haben damals einen sehr eigenartigen Ausspruch getan, indem Sie sagten, eine heiter gemeinte Kontaktaufnahme im Beichtstuhl sei darunter wohl nicht zu verstehen. Es wäre sehr interessant, zu erfahren, was Sie mit diesem Ihrem Ausspruch meinen.
Als sehr aktive Christin kann ich Ihnen eines sagen: Es gibt unter den Christinnen und Christen in Österreich und sicherlich auch unter Angehörigen anderer Konfessionen sehr viele Personen, denen es sehr wichtig wäre, wenn auch die Seelsorger in diesem Gesetz angeführt würden, weil es genau die Kirche ist, die oft sehr „schwammig“ auf Angriffe reagiert, die da sehr viel verschleiert, die immer wieder versucht, interne Regelungen, so wie sie das nennt, zu finden. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn auch die Seelsorger in diesem Gesetz ... (Abg. Dr. Fekter: Es gibt ein Konkordat!)
Das hat mit dem Konkordat nichts zu tun!
Die Gläubigen, die von den Seelsorgern betreut werden, stehen in dem gleichen
Verhältnis wie Klientinnen oder Klienten oder Patientinnen oder Patienten.
Deswegen wäre es sehr gut und notwendig gewesen, bei diesem Gesetz diesen
Schritt zu setzen. (Beifall bei den Grünen.)
Wir unterstützen selbstverständlich den effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und vor Ausbeutung. Aber was einfach nicht gut ist, was Sie aber vorhaben und was in allen Bereichen nur Unverständnis hervorrufen wird, ist eine Änderung im Kinder- und Jugendpornographiebereich insofern, als Sie den Säugling mit einem bis zu 18-jährigen jungen Menschen gleichsetzen. Wie in allen anderen Bereichen kann man dies auch im Bereich der Pornographie nicht tun. Die Entwicklung der Sexualität erfordert ganz klar auch eine Abstufung in der Gesetzgebung. Sie haben eine ganz klare Haltung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der das Recht auf Sexualität von Jugendlichen betont, ... (Abg. Dr. Brinek: Das ist unbenommen!) Nein, das ist eben nicht unbenommen. (Abg. Dr. Brinek: Na sicher!) Sie, Frau Kollegin Brinek, haben zuvor versucht, uns das Gesetz zu erklären, haben es interpretiert, aber ich muss Ihnen sagen: Wissen Sie, wenn man ein neues Gesetz schreibt, dann ist es besser, wenn man klar und präzise formuliert und nicht so schwammige Formulierungen gebraucht, dass die Bestimmung so ausgelegt werden kann, dass zum Beispiel das Versenden von Fotos eines 17-Jährigen an seine Freundin genau darunter fällt. (Abg. Dr. Fekter: Es geht um Pornographie!)
Na ja, bitte, aber das ist jetzt auch nicht geregelt, liebe Kollegin Fekter! Es ist nicht geregelt, und es gibt sehr wohl Fotos, die Jugendliche versenden, die unter den Begriff der Pornographie fallen können. Genau das machen Sie hier auf. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)
Uns wäre es recht gewesen, und wir haben das in unseren Abänderungsantrag mit aufgenommen und vermerkt, dass wir da eine andere Grundhaltung haben. Was wir meinen, kann ich Ihnen gerne sagen: Wir wollen sehr wohl, dass Kinder und Jugendliche unter Schutz gestellt werden, wo es notwendig ist. Wir wollen aber nicht, dass Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren kriminalisiert werden, wenn sie solche Fotos verschicken. Nach Ihrem Gesetzentwurf werden sie das aber sehr wohl. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Hakl: Werden sie nicht!)
Ein Letztes noch: Ein Punkt, der heute überhaupt nicht zur Sprache gekommen ist, ist die Hilfe für und die Unterstützung der Opfer. Aber es geht auch um die Hilfe für die Täter. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sehr viele derer, die sexuellen Missbrauch begehen und die man oft als Abschaum der Gesellschaft hinstellt, selbst Missbrauchte sind. Dieser Umstand fällt immer wieder unter den Tisch, und man bedenkt nicht, dass auch die Täter Hilfe brauchen.