Im Bereich der Prävention müssen wirklich
auch die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit hier
Programme erarbeitet werden. Ja, diese Programme müssen nicht einmal
erarbeitet werden, die Programme gibt es! Diese sind in den Schulen zum Teil
gelaufen, aber aufgrund von Sparmaßnahmen werden sie leider nicht mehr
durchgeführt. Da könnten Sie zum Schutz der Jugendlichen und der Kinder sehr
viel tun. – Bitte, tun Sie es auch! (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
19.40
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Justizminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.
19.41
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des
Hohen Hauses! Nur kurz zu Ihren Ausführungen, Frau Abgeordnete Mandak: Es geht
hier nicht um harmlose Fotos, es geht um pornographische Fotos, und wir haben
über Wunsch der Opposition auch hinzugefügt, dass es sich zum Beispiel um
reißerisch verzerrte Darstellungen des Genitalbereiches handeln muss, um
Strafbarkeit herbeizuführen. Also in diesem Zusammenhang vom Baby bis zum
18. Lebensjahr von einer Gleichschaltung harmloser Fotos zu sprechen,
halte ich für stark verfehlt, was die wahren Intentionen des Gesetzes
anbelangt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
19.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
19.41
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine
Damen und Herren! Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie
ist sicherlich unser aller Anliegen. Das ist wohl bei allen Fraktionen hier im
Haus vorauszusetzen – alles andere wäre eine infame Unterstellung. (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
Die Ausweitung der Straftatbestände und
auch die Anhebung des Strafmaßes geht insoweit tendenziell in die richtige
Richtung, als es darum geht, das krasse Missverhältnis im Strafrahmen zwischen
Gewalt und Sexualdelikten einerseits und Vermögensdelikten andererseits
abzubauen. Nur möchte ich einmal mehr davor warnen, das Thema selbst zu
missbrauchen, indem sinnvolle und längst fällige Neuregelungen mit überholten,
verzopften Moralvorstellungen verbrämt werden. (Abg. Scheibner: Geh,
geh, geh!) Die ohnehin schon überforderte Exekutive wird künftig wohl mehr
mit dem Aufspüren von Liebespärchen und übermütigen Teenagern beschäftigt sein (Abg.
Steibl: Das ist aber wirklich an den Haaren herbeigezogen! Das passt ja
gar nicht zu Ihnen! Sie sind so eine vernünftige Frau und erzählen da solche
Schauermärchen!), statt sich um die Verfolgung von tatsächlich
verabscheuungswürdigen Verbrechen, wie den sexuellen Missbrauch von Kindern,
kümmern zu können, Frau Kollegin. (Beifall bei der SPÖ.)
Frau Kollegin, gerade an Ihre Adresse
richte ich meinen Appell! Wenn man das Thema Kinderschutz wirklich ernst nimmt
und nicht für billige Sympathiehascherei missbrauchen will, muss man
erkennen, dass mit der Anhebung des Strafrahmens noch nicht genug getan ist. (Beifall
bei der SPÖ.)
Der Täter ist nämlich selten der große Unbekannte im Park. Die Täter kommen großteils aus dem Familien- und Bekanntenkreis und stehen nicht selten in einem Autoritätsverhältnis zum Opfer.