Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 196

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20.30

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Ich kann mich ganz einfach des Eindrucks nicht erwehren, dass die Opposition die Möglichkeiten, die dieses E-Government-Gesetz bietet, entweder nicht verstehen will oder ganz einfach wirklich nicht versteht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Stummvoll: Ja, genauso ist es!)

Sie wollen nicht wahrhaben, welche Chancen dieses E-Government-Gesetz als Rah­mengesetz bietet. Es bietet neue Chancen für die Verwaltung, aber in erster Linie – und das ist ein besonderer Aspekt – neue Chancen für die Bürger. E-Government bietet die Möglichkeiten und auch die Veranlassung zu einer Verwaltungsmoderni­sierung. Gerade im Bereich der Verwaltungen müssen durch E-Government und durch die Einführung des elektronischen Aktes die Reformen innerer Abläufe verbessert werden, was die Effizienz steigert, die Rationalisierung verbessert und die gesamten Abläufe in Zukunft noch viel besser, mit höherer Qualität, auf den Kunden abstimmt.

Ergebnis ist eine schlankere Verwaltung, und das wollen wir doch alle miteinander. E-Government ist nämlich nicht, wie Sie vielleicht glauben, nur ein reiner Ankauf von Hardware und Software, was dann irgendjemandem zur Verfügung gestellt wird, sondern es steht viel mehr dahinter. Für die Kunden besteht etwa die Möglichkeit des so genannten One-Stop-Shops, das heißt, sie haben in Zukunft einen Ansprech­partner. Stellen Sie sich vor, was das bei einem behördenübergreifenden Weg für Vor­teile bietet, welche Möglichkeiten sich dadurch bieten, welch große Zeitverminderung Sie dadurch erreichen!

Verwaltung wird Ihnen durch E-Government in Zukunft auch 24 Stunden sieben Tage in der Woche zur Verfügung stehen, sodass Sie nicht mit eingeschränkten Öffnungs­zeiten konfrontiert sind, sondern die Verwaltungstätigkeiten zu jeder Tages-, aber auch Nachtzeit abwickeln können, und das noch dazu mit unterschiedlichen Medien. Sie können via Internet Verwaltungstätigkeiten, Behördenwege abwickeln, aber auch mit Ihrem Handy per SMS.

All diese Möglichkeiten sind ein Wegweiser für eine Steigerung der Verwaltungs­trans­parenz, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin selbst in der öffentlichen Ver­waltung, im Magistrat in Linz, tätig, und wir führen dort den elektronischen Akt ein. Es bedeutet sehr viel Aufwand, die Abläufe neu zu gestalten und neu durchzuführen, aber ich sehe auch ganz deutlich, welche Rationalisierungseffekte dadurch möglich sind.

Ich bin froh darüber, dass Österreich die Wichtigkeit der Informations- und Kommuni­kationstechnologie früh genug erkannt hat. Wir können wirklich zu Recht darauf stolz sein, dass neue Untersuchungen von IT-Beratungsunternehmen der Europäischen Kom­mission festgestellt haben – wie gestern präsentiert wurde –, dass Österreich, was Online-Dienstleistungen betrifft, auf den vierten Platz vorgerückt ist (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP) und in Bezug auf Wachstum gegenüber dem Vorjahr sogar den ersten Platz einnimmt. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Gerade im Verwaltungsbereich bietet dieses vorliegende E-Government-Gesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Es wurde vom Kollegen Wittmann und auch von der Kollegin Moser angesprochen, dass dieses Gesetz sehr komplex ist. – Klar ist es komplex, weil es eine Querschnitts­materie ist und viele weitere Gesetze berücksichtigen muss. (Abg. Dr. Jarolim: Es ist ein schlechtes Gesetz!) Natürlich ist auch die Technologie, die dahinter steckt, kom­plex. Es wird der höchstmögliche Datenschutz gewährleistet, und gerade bei den bereichsspezifischen Personendaten ist es nicht so einfach, mit diesen Datenbanken


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