Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 197

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zu hantieren, nicht so einfach wie das bloße E-Mail, das aber keinen 100-prozentigen Datenschutz gewährleistet.

Kurz zusammengefasst: komplizierte Gesetzesmaterie, komplizierte Technologie, aber sehr einfache Anwendung für den Bürger, derart einfache Anwendungen, dass es ohne große Einschulung jederzeit für jeden anwendbar und sehr leicht durchführbar ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Eine Voraussetzung für ein erfolgreiches E-Government bildet die Sammlung von Da­ten, die Sammlung von Registerdaten. Das ist im ersten Schritt die Sammlung von Gebäude- und Wohnungsregisterdaten, aber auch Adressregisterdaten. Es ist Vor­aussetzung, dass Daten generell zur Verfügung stehen und auch generell in einem zentralen Register gesammelt werden.

Es ist schon klar, dass das für jene, die diese Daten sammeln müssen, großen Auf­wand bedeutet, und das sind in erster Linie die Gemeinden, das sind die Städte, aber in diesem Antrag, der hier vorliegt, in der Novellierung des Vermessungsgesetzes, wurde auch darauf Rücksicht genommen, sodass der Erlös von geokodierten Adres­sen – jeder Adresse, die eine Position dazu bezogen hat – bis auf eine Aufwendung zur Gänze zu den Gemeinden zurückfließt. Ich finde, das ist eine wirklich sehr faire Regelung, die auch in Richtung Qualität der Daten einen sehr guten Aspekt bringt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Städte, Gemeinden, der Bund und die Länder haben noch weit mehr wertvolle positionsbezogene Daten. Und auch da ist es wichtig, dass diese in Zukunft gebündelt werden, denn dann bieten sie einen großen wirtschaftlichen Faktor und stehen jederzeit auch in Katastrophenfällen schnell zur Verfügung. Auch da wird es in Zukunft wichtig sein, genauso wie bei E-Government, dass Bund, Länder und Gemeinden in einer gemeinsamen Geodatenpolitik zusammenarbeiten, dass diese wertvollen Schätze, die jetzt vorliegen, wirklich auch entsprechend genutzt werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die neuen Technologien bieten große Chancen in der Vereinfachung von Behördenwegen und in der Beschleunigung von Behörden­wegen. Eine schnelle Entwicklung muss aber auch durch rasche Entscheidungen ge­troffen werden, und es kann nicht sein, wie ständig von der Opposition gefordert wird, dass wir gerade in schnelllebigen Technologiebereichen andauernd die Gesetzgebung verzögern wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Das Problem ist, dass es ein sehr schlechter Gesetzentwurf ist!)

20.36

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­mel­det hat sich Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

 


20.37

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Meine Damen und Herren! Der Redebeitrag des Ab­geordneten Dr. Wittmann tut mir sehr Leid, einfach deswegen, weil ich am Anfang, vor allem in den Beratungen des Ausschusses, das Gefühl hatte, dass es durchaus Verständnis für die Problemlage einerseits gibt und dass andererseits auch der Mut vorhanden ist, hier mit uns mitzugehen.

Ich denke, dass das, was dem Parlament heute vorliegt – was wir vorgelegt haben –, ein modernes, innovatives und mutiges Gesetz ist. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.) Es bringt einen Mehrwert für die Verwaltung, einen Mehrwert für die Bürger und auch einen schlankeren Staat. Es ermöglicht mehr Kommunikation in beide Rich­tungen, mehr Sicherheit für jeden Einzelnen von uns.

 


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