Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 198

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Wir haben das eine oder andere Mal auch vom Datenschutz geredet, und Sie werden sich sicher daran erinnern, dass im Ausschuss gerade vom sonst eher kritischen Pro­fessor Thienel keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken geäußert wurden, sondern ganz im Gegenteil. (Abg. Mag. Johann Maier: Aber verfassungsrechtliche Bedenken!) Keine Bedenken wurden geäußert! (Abg. Mag. Johann Maier: Verfassungsrechtliche Be­denken hat er geäußert!) – Im Bereich des Datenschutzes sicher nicht, Herr Abge­ordneter! (Abg. Dr. Jarolim: Herr Staatssekretär, Sie verlangen Mut zur Unvernunft!)

Ich darf Ihnen auch noch sagen, dass gerade die Sicherheitsvorkehrungen, die wir im Datenbereich getroffen haben, die Identifikation, also die Bürgerkarte, auch als Referenzmodell in den EU-Gremien diskutiert werden, meine Damen und Herren!

Selbstverständlich – und das möchte ich schon auch anmerken – ist das Procedere, wie dieses Gesetz gemacht wurde, ein Teil dessen, was für die Güte dieses Gesetzes spricht. Wir haben mit den Beratungen im Jahr 2001 begonnen und das Konzept der bereichsspezifischen Personenkennzeichnung dargestellt. Seit Anfang Mai erfolgte die Mitarbeit in den E-Government-Arbeitsgruppen der Länder, es hat also eine sehr enge Vernetzung der Städte, der Gemeinden, des Bundes und der Länder gegeben. Die Vorstellung eines ersten Gesamtkonzeptes 2002 ist im März erfolgt, Mitte des Jah­res 2002 folgten erste Textentwürfe, und so weiter, und so weiter. Geendet hat dieser Prozess am 23. Dezember 2003 mit dem Ende der dreimonatigen Stillhaltefrist im No­tifizierungsverfahren.

Meine Damen und Herren! Worum geht es eigentlich in diesem Gesetz und was drückt dieses Gesetz aus? – Die Parameter sind erstens die Bürgerkarte, die das Gesetz regelt, der elektronische Identitätsnachweis, die Authentizität und Identifikation mit der elektronischen Signatur.

Das Zweite sind die bereichsspezifischen Personenkennzeichen, die eine exakte Iden­tifi­kation auf datenschutzrechtlicher Basis liefern, und drittens das Standarddokumen­tenregister mit dem elektronischen Nachweis von Personendaten.

Wie wir von Vertretern des A-Trust gehört haben, hat jeder einzelne Bürger in Öster­reich zwischen zehn und 15 Passwörter, die er natürlich, weil er sie sich nicht alle merken kann, entweder aufschreibt oder er formuliert sie so, dass sie leicht abrufbar sind, also mit seinem Namen, mit seinem Vornamen, mit dem Namen seiner Kinder und so weiter. Das ist in diesem Bereich nicht möglich. Es ist eine Bürgerkarte ge­schaffen worden, die eindeutig und sicher die Identifikation jedes Einzelnen bei der Behörde erlaubt, aber auch im E-Banking oder im E-Billing.

Das Standarddokumentenregister, meine Damen und Herren, ist der Nachweis immer wieder benötigter Daten, also die Geburtsurkunde, die Adresse, der Staatsbürger­schaftsnachweis, und erlaubt, was wir One-Stop-Shop nennen. Es handelt sich dabei beispielsweise um Optimierungen bei der bestehenden Meldeverpflichtung bei der Personenstandsbehörde und der Staatsbürgerschaftsbehörde.

Die bereichsspezifischen Personenkennzeichen sind Kennzeichen, die nicht durchgän­gig nachvollziehbar sind, sodass alle Daten nicht immer verfügbar sind, sondern sicher­stellen, dass nur jene Bereiche abgefragt werden, die zusammengehörige Le­bens­sachverhalte darstellen. Das ist präventiver Datenschutz mit einer intelligenten Technologie. Durch das Gesetz sind zahlreiche Verbesserungen im Sinne der Bür­gerfreundlichkeit gegeben.

Da hier immer wieder von den Kosten die Rede ist: Meine Damen und Herren! Ein Zertifikat für die sichere Signatur inklusive der Bürgerkartenfunktion kostet zwischen 10 und 12 €. Ein Kartenleser – eine einmalige Investition – 20 €; 50 Prozent davon werden rückerstattet. Dazu kommt noch eine einmalige Registrierungsgebühr von 10 €.

 


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