Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 199

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Wie kommt der Bürger – und auch das ist ausgeführt worden in unser Experten-Fra­gestunde – zu einer sicheren Signaturkarte mit der Bürgerkartenfunktion? Denken Sie daran, dass in diesem Jahr vier Millionen Bankomatkarten ausgegeben werden! Bis zum Jahr 2006 werden 6,5 Millionen Bankomatkarten ausgegeben werden. Der Aus­tausch erfolgt alle drei Jahre. Man kann hier also immer wieder die neueste Technik einsetzen. Auf allen diesen Bankomatkarten gibt es eine schlummernde, sichere Sig­natur, die man nur abrufen muss. Wo kann man das abrufen? – Man kann es bei­spielsweise abrufen in den Bank-Geschäftsstellen, bei den Notaren, bei den Rechts­anwälten, bei den Telekom-Shops und in der Wirtschaftskammer Österreich, meine Damen und Herren. Es ist also keine Hexerei, die Bürgerkartenfunktion zu aktivieren.

Wenn ich Ihnen noch weitere Beispiele liefern darf – ich habe das auch schon im Aus­schuss erwähnt –: Wenn wir heute eine Meldebestätigung einfordern, erfordert das, dass ein schriftlicher Antrag eingebracht wird, und nach drei bis vier Wochen bekommt man die Meldebestätigung. Kosten: 15,10 €. Mit der Bürgerkarte erhalten Sie selbige über das Internet, bei eingeschaltetem Computer, nun in zwei Minuten. Kosten: 3 €. Mit einer einzigen Meldeabfrage haben Sie also die Kosten der Signatur herinnen.

Es wurde weiters sichergestellt, dass für Menschen, die keinen Zugang zum Internet ha­ben, die Gemeinden oder Bezirksverwaltungsbehörden Organwalter für Betroffene ermächtigen, sodass Anträge im bürgerkartentauglichem Verfahren gestellt werden können. Selbstverständlich sind all diese Erledigungen weiterhin auch in Papierform möglich, die Übergangszeit läuft bis 2008.

In diesem Sinne: Es wurde heute bereits gesagt, dass gerade in dieser Offensive für das E-Government 2003/2005 wesentliche Fortschritte gemacht wurden, vor allem im letzten Jahr. Es wurde schon der Platz eins von Österreich bei der Entwicklung und beim Wachstum von E-Government erwähnt, der Platz vier im Gesamtranking der E-Government-Basisdienste und Platz zwei bei den vollständigen interaktiven E-Go­vern­ment-Angeboten.

Meine Damen und Herren von der SPÖ und von den Grünen! Es tut mir Leid, dass Sie nicht mitgegangen sind. Ich betone noch einmal: Wir haben alles Mögliche getan, um in Abstimmung mit den Gemeinden, aber auch mit den Fachleuten, ein Gesetz zu­stande zu bringen, das eine moderne Verwaltung ermöglicht – ein modernes Gesetz und ein sicheres Gesetz im Bereich der Signaturen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.45

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


20.46

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für uns alle steht außer Streit – und das haben wir immer wieder betont –, dass technologische Entwicklungen sowohl für die Verwaltung als auch für die Menschen nutzbar gemacht werden müssen. Die Frage ist nur: Entspricht das E-Government-Gesetz diesen Anforderungen?

Ich frage konkret: Wer von Ihnen von den Regierungsparteien hat das E-Government-Gesetz tatsächlich gelesen, und wer hat es tatsächlich verstanden? (Abg. Krainer: Niemand!) Das Problem besteht darin, werte Kolleginnen, werte Kollegen, dass dieses Gesetz nicht verstanden wird, und dazu kommt noch: Es ist irrsinnig kompliziert. Und wenn wir heute von Pressemeldungen gehört haben, dass Österreich auf Platz vier liegt, wie der Herr Staatssekretär gesagt hat, und Wien auf Platz drei bei den Service-Websites, dann gibt es dafür einen Grund: Es ist ein einfaches Verfahren. Und ich


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