frage mich: Was passiert in zwei Jahren, in drei Jahren und in vier Jahren? (Abg. Mag. Molterer: Dann sind zwei, drei, vier Jahre vergangen!)
Die Städte in Österreich, insbesondere die Stadt Wien – und ich gratuliere der Stadt Wien zu diesem Erfolg, zu diesen erfolgreichen Angeboten –, haben es nur deswegen geschafft, weil es die Menschen angenommen haben, die Wirtschaft angenommen hat und weil es allgemein akzeptiert wurde. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Wien hat aber auch die höchste Arbeitslosenrate!)
Dieses Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird kaum angenommen werden. Es genügt nämlich nicht, ein Gesetz zu machen, es muss auch akzeptiert werden. Genau dasselbe Problem hatten wir beim Signaturgesetz. Nur 30 000 Anwender! Ein Gesetz allein ist zu wenig. Es ist der Regierung nicht gelungen, die digitale Signatur entsprechend bekannt zu machen.
Ich möchte kurz auf die Ausführungen meiner Vorredner, insbesondere auf die des Kollegen Neugebauer eingehen. Ich kenne seine Presseaussendung von heute, und jetzt habe ich seine Worte gehört. Er meint – und ich zitiere ihn –:
Experten haben vorige Woche im Verfassungsausschuss in einer Präsentation dargelegt, dass die Bedenken der SPÖ nicht gerechtfertigt sind. Sie haben nicht nur den einfachen Zugang zum E-Government, sondern auch dessen Rechtssicherheit mit Daten und Fakten belegt. – Zitatende.
Kollege Neugebauer, waren wir beide bei verschiedenen Veranstaltungen? – Das frage ich mich, denn ich kann Ihnen sehr konkret sagen, was diese Experten wirklich gesagt haben, nämlich dass keine absolute Sicherheit gegeben ist, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, dass es Bedenken gibt insbesondere im AVG und dass es Bedenken gibt, dass die Datenschutzkommission als Stammzahlenregisterbehörde fungiert und gleichzeitig für die Beschwerden der Bürger verantwortlich sein soll. Ich frage Sie jetzt: Wo beschwert sich ein Bürger? Ist das dieselbe Beamtin, derselbe Beamte, die/der für die Stammzahlenregisterbehörde zuständig ist und die/der dann gleichzeitig die Beschwerde erledigt?
Hohes Haus! So kann es wohl nicht sein. Wir halten diese Regelung übrigens für verfassungswidrig.
Oder in der Frage der Signatur: Es wird immer sehr groß herausgestellt, man könnte dann mit dem Handy entsprechende Aufträge erteilen. Aber wissen Sie auch, was dann passiert? – Der private Signaturschlüssel liegt auf dem Server des Mobilfunkbetreibers. Und wer weiß, was dort mit diesem privaten Signaturschlüssel passiert?
Kollege Neugebauer, Sie haben auch gemeint – und ich sage das hier noch einmal –, im Datenschutzrat habe die SPÖ zugestimmt. Sie waren nicht dabei; ich war dabei. Ich kann Ihnen sagen, dass wir über eine Stellungnahme abgestimmt haben, und wir haben bei dieser Abstimmung immer einzelne Punkte berücksichtigt.
Lassen Sie mich zum Schluss auf das Hauptproblem kommen! Die Bundesregierung hat mir in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung mitgeteilt, im E-Government-Projekt der Bundesregierung sei die Einhaltung höchster Datensicherheit ein durchgehendes und vorrangiges Prinzip. Wenn ich mir nun die Antworten der Bundesministerien zu meiner Anfragenserie betreffend „Wireless-LAN“; Sicherheits- und Datenschutzprobleme anschaue, dann stellt sich etwas ganz anderes heraus, nämlich dass Datensicherheit im Bereich der österreichischen Bundesministerien ein Objekt der Spekulation bleibt.
Greifen wir das Innenministerium heraus, das in Zukunft über noch mehr Daten verfügen wird, das als Dienstleister bereichsspezifische Personenkennzeichen entwickelt!