Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 200

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

frage mich: Was passiert in zwei Jahren, in drei Jahren und in vier Jahren? (Abg. Mag. Molterer: Dann sind zwei, drei, vier Jahre vergangen!)

Die Städte in Österreich, insbesondere die Stadt Wien – und ich gratuliere der Stadt Wien zu diesem Erfolg, zu diesen erfolgreichen Angeboten –, haben es nur deswegen geschafft, weil es die Menschen angenommen haben, die Wirtschaft angenommen hat und weil es allgemein akzeptiert wurde. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Wien hat aber auch die höchste Arbeitslosenrate!)

Dieses Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird kaum angenommen wer­den. Es genügt nämlich nicht, ein Gesetz zu machen, es muss auch akzeptiert werden. Genau dasselbe Problem hatten wir beim Signaturgesetz. Nur 30 000 Anwen­der! Ein Gesetz allein ist zu wenig. Es ist der Regierung nicht gelungen, die digitale Signatur entsprechend bekannt zu machen.

Ich möchte kurz auf die Ausführungen meiner Vorredner, insbesondere auf die des Kollegen Neugebauer eingehen. Ich kenne seine Presseaussendung von heute, und jetzt habe ich seine Worte gehört. Er meint – und ich zitiere ihn –:

Experten haben vorige Woche im Verfassungsausschuss in einer Präsentation dar­gelegt, dass die Bedenken der SPÖ nicht gerechtfertigt sind. Sie haben nicht nur den einfachen Zugang zum E-Government, sondern auch dessen Rechtssicherheit mit Daten und Fakten belegt. – Zitatende.

Kollege Neugebauer, waren wir beide bei verschiedenen Veranstaltungen? – Das frage ich mich, denn ich kann Ihnen sehr konkret sagen, was diese Experten wirklich gesagt haben, nämlich dass keine absolute Sicherheit gegeben ist, dass es verfassungs­rechtliche Bedenken gibt, dass es Bedenken gibt insbesondere im AVG und dass es Bedenken gibt, dass die Datenschutzkommission als Stammzahlenregisterbehörde fun­giert und gleichzeitig für die Beschwerden der Bürger verantwortlich sein soll. Ich frage Sie jetzt: Wo beschwert sich ein Bürger? Ist das dieselbe Beamtin, derselbe Beamte, die/der für die Stammzahlenregisterbehörde zuständig ist und die/der dann gleichzeitig die Beschwerde erledigt?

Hohes Haus! So kann es wohl nicht sein. Wir halten diese Regelung übrigens für verfassungswidrig.

Oder in der Frage der Signatur: Es wird immer sehr groß herausgestellt, man könnte dann mit dem Handy entsprechende Aufträge erteilen. Aber wissen Sie auch, was dann passiert? – Der private Signaturschlüssel liegt auf dem Server des Mobilfunk­be­treibers. Und wer weiß, was dort mit diesem privaten Signaturschlüssel passiert?

Kollege Neugebauer, Sie haben auch gemeint – und ich sage das hier noch einmal –, im Datenschutzrat habe die SPÖ zugestimmt. Sie waren nicht dabei; ich war dabei. Ich kann Ihnen sagen, dass wir über eine Stellungnahme abgestimmt haben, und wir ha­ben bei dieser Abstimmung immer einzelne Punkte berücksichtigt.

Lassen Sie mich zum Schluss auf das Hauptproblem kommen! Die Bundesregierung hat mir in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung mitgeteilt, im E-Government-Projekt der Bundesregierung sei die Einhaltung höchster Datensicherheit ein durch­gehendes und vorrangiges Prinzip. Wenn ich mir nun die Antworten der Bundesminis­terien zu meiner Anfragenserie betreffend „Wireless-LAN“; Sicherheits- und Daten­schutz­probleme anschaue, dann stellt sich etwas ganz anderes heraus, nämlich dass Datensicherheit im Bereich der österreichischen Bundesministerien ein Objekt der Spe­kulation bleibt.

Greifen wir das Innenministerium heraus, das in Zukunft über noch mehr Daten ver­fügen wird, das als Dienstleister bereichsspezifische Personenkennzeichen entwickelt!


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite