Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 201

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Es hat im Jahr 1998 die letzte Sicherheitsüberprüfung des Computernetzwerks durch­geführt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, was sich der Innenminister denkt. Meint er, Sicherheitsüberprüfungen seien so etwas wie ein Pickerl für eine Gas­therme oder für ein Auto? Hier geht es doch um viel mehr! Es geht um Datenschutz und Datensicherheit, und die ist aus unserer Sicht im Innenministerium nicht gegeben.

Wenn ich mir die Empfehlung der Datenschutzkommission zum Thema Abfragen aus dem Zentralen Melderegister ansehe und durchlese, in der die Datenschutz­kom­mis­sion rechtspolitische Überlegungen anstellt und darauf hinweist, dass für das E-Go­vernment, für dessen Akzeptanz die Datensicherheit oberstes Prinzip ist und daher auch drei Empfehlungen an den Innenminister ausgesprochen hat, weil die ZMR-Abfragen – was Sie in diesem Hause bestritten haben – teilweise rechtswidrig waren, dann frage ich mich: Kann man diesem Ministerium und diesem Innenminister über­haupt noch trauen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben sehr begründet, und die nachfol­genden Redner werden das auch noch genauer ausführen, einen Rückverweisungs­antrag eingebracht, weil auch wir diese Notwendigkeit sehen. Uns geht es einerseits um Datensicherheit, aber andererseits auch um den Zugang. Es darf nicht zu einem „digital divide“ kommen. Es geht darum, dass es leicht und einfach für die Bürger ist. Diese Vorlage entspricht dem nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

20.53

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Ab­geordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


20.53

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das E-Government-Gesetz – mei­ne Vorredner haben es schon gesagt – katapultiert Österreich an die Spitze der Europäischen Union, was die Verfügbarkeit dieser Dienste nicht nur für die Unter­neh­men – da waren wir schon bisher an der Spitze –, sondern endlich auch für die Bürger betrifft.

Für die Unternehmen haben wir schon weit über 90 Prozent sämtlicher Dienste zur Gänze online angeboten. Bei den Bürgern waren wir nur bei nicht ganz 80 Prozent, und ich freue mich, dass wir dieses Angebot jetzt ausweiten können.

Wenn sich die Oppositionsparteien offensichtlich recht schwer dabei getan haben, dieses Gesetz zu verstehen, so muss ich sagen, das ist bei wirklich nicht tief gehender Befassung auch nachvollziehbar. Es ist kompliziert. Man tut sich – so wie ich als Jurist – noch relativ leicht, wenn man sich die Zeit nimmt, sich zusammen mit einem EDV-ler die ganze Sache einmal ausführlich durchzulesen.

Unsere Abgeordneten haben das getan, haben das also sehr ernst genommen. Dabei fällt einem auf: Herrlich, der Bürger muss sich diese Arbeit gar nicht machen, denn das, was der Bürger tun muss, betrifft eine gewohnte Funktion. Ähnlich wie die Ban­komatkarte muss er in diesem Fall die Bürgerkarte bedienen können, oder er kann ähnlich dem SMS mit dem Handy seine Amtswege erledigen. Das ist eigentlich relativ leicht nachvollziehbar und genau das, was wir uns alle einmal gewünscht haben.

Ganz im Zentrum dieses Gesetzes stand natürlich die Datensicherheit. Zur Daten­sicherheit sind – vielleicht weil Grundlegendes noch nicht ganz verstanden wurde – einige haarsträubende Dinge sowohl in Presseaussendungen als auch hier im Plenum zum Besten gegeben worden. (Abg. Mag. Molterer: Ob es tatsächlich das Beste war, ist fraglich!)

 


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