Es gibt vielleicht – das war noch der Sinn Ihres Abänderungsantrages, Frau Kollegin – vor Ort bei den Behörden sozusagen elektronische Stationen mit beratenden Beamten, sodass man dort einsteigen kann, nur braucht man dazu die Bürgercard als Voraussetzung. Und das ist eine Investition, die sich für den Durchschnittsbürger nicht auszahlt. – Das sei einmal von unserer Seite kritisiert.
Andere kritische Momente hat mein Vorredner, Herr Dr. Wittmann, schon ins Treffen geführt. Es sind datenschutzrechtliche Gründe, die wir anführen, die uns an der Zustimmung hindern. Meine Kollegin Haidlmayr wird dann auch noch die Restriktionen für Menschen mit Behinderungen näher darlegen.
Das reicht für uns aus, dass wir diesem Gesetz nicht unsere Zustimmung erteilen werden, hingegen aber sehr wohl eine Evaluierung verlangen. Wir haben einen entsprechenden Antrag vorbereitet, den ich kurz vorstellen darf.
Da es sich ja um eine wichtige Materie handelt, nicht nur für die Verwaltung, auch für die Wirtschaft und auch für all die rechtskundigen Institutionen, ist es wichtig, auch zu evaluieren, und deshalb folgender Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des E-Government-Gesetzes (Bürgerkartennutzung)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundeskanzler wird beauftragt, eine begleitende Evaluierung des E-Government-Gesetzes durchführen zu lassen. Dabei soll ab Inkrafttreten des Gesetzes zwei Jahre lang insbesondere erhoben werden, wie viele Amtswege – aufgeschlüsselt nach einzelnen Gebietskörperschaften – mittels Bürgerkarten vorgenommen werden im Vergleich dazu, wie viele Amtswege mittels bestehender E-Government-Lösungen durchgeführt werden. Diese Evaluierung ist sodann dem Nationalrat zur Beratung vorzulegen.
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Genau das, was in der Wirtschaft gang und gäbe ist, nämlich zu evaluieren, zu schauen, inwieweit die Investition sich rentiert hat, wo sie adaptiert werden muss, verlangen wir mit unserem Entschließungsantrag. Ich hoffe, dass Sie eben im Sinne einer effizienten Verwaltung diesem Antrag auch Ihre Zustimmung geben.
Im Prinzip hat Österreich sicher eine Vorreiterfunktion, eine Schlüsselfunktion, aber das Gesetz müsste verständlich sein, es müsste ein Rahmengesetz sein, es müsste bürgerfreundlicher sein und es müsste die Datenschutzkriterien besser erfüllen. Dann hätten Sie unsere Zustimmung, auch die Zustimmung der Experten, die zu einem Großteil auch bei den Ausschussberatungen skeptisch waren. Deshalb hoffe ich, dass in zwei Jahren evaluiert wird und wir dann nachbessern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Dr. Moser verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Dr. Wittmann, Mag. Stoisits, Mag. Maier ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.