Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 194

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

des Bundesvergabegesetzes 2002 hinaus vermeidet. Hiemit wird den in der Diskussion im Ausschuss geäußerten Bedenken Rechnung getragen.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


20.24

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abge­ord­neter Neugebauer hat behauptet, dass im Datenschutzrat über das Gesetz ein­stimmig, also auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten, abgestimmt wurde. – Diese Behauptung ist unrichtig, weil erstens nicht über das Gesetz abgestimmt wurde, sondern über die Stellungnahme des Datenschutzbeirates, und zweitens manche Teile dieses Berichtes nur mehrheitlich, also gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, be­schlossen wurden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.24

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


20.25

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner, Kollege Neuge­bauer, hat natürlich in seiner Art auch den wirtschaftlichen Vorteil dieses Gesetzes gepriesen, und ich möchte auf dieses Argument eingehen, weil zum Beispiel die Stel­lungnahme des Verbands für Informationswirtschaft zu dieser Gesetzesvorlage bei Gott nicht äußerst positiv war, Herr Kollege Stummvoll.

Es wurde massiv kritisiert, und zwar erstens, es sei ein Bürgerkartengesetz. Es stellt sich mit Recht die Frage, warum man E-Government primär und eingeengt an diesem Identifikations- und Authentifizierungsinstrument beziehungsweise technologischen Kon­zept aufhängt. Das ist zum Beispiel kritisiert worden.

Es wurde auch kritisiert, dass praktisch die neuen Formen der inoffiziellen elektroni­schen Kommunikationsbeziehungen zu wenig berücksichtigt worden sind und dass die Chance, wirklich ein sozusagen kommunikatives, partizipatives Gesetz vorzulegen und zu entwickeln, im Hinblick darauf, dass die Bürger auch Anrechte auf elektronisches Service, auf Auskunft, auf Information haben, versäumt worden ist.

Daran sind, bitte, nicht die ExpertInnen schuld, die auf Grund der eingeschränkten politischen Auftragslage ihr Bestes geben. Ich muss Frau Ministerialrat Kotschy und Herrn Professor Posch an dieser Stelle mein Kompliment aussprechen. Sie haben in ihrem Bereich sicherlich Optimales geleistet, nur die politische Zielvorgabe, die poli­tische Zielsetzung war meines Erachtens mangelhaft. Schauen Sie selbst im Gesetz nach, es steht dort lapidar:

„Dieses Bundesgesetz dient der Förderung rechtserheblicher elektronischer Kommu­nikation.“

Diese Kommunikation soll ja auch einen Sinn haben im Hinblick auf mehr Bürger­rechte, mehr Teilnahme, bessere Zugänge et cetera. Was macht das Gesetz? Es ver­einfacht die Kommunikation für jene Menschen, die sich die Bürgercard leisten. Die Bür­gercard gibt es nämlich nicht umsonst, sie kostet etwas. Ich spreche nicht nur von der Aufnahme der Stammzahlen und dem damit verbundenen Aufwand, et cetera, et cetera, sondern die Karte erfordert auch einen finanziellen Aufwand, und dieser rentiert sich für einen Durchschnittsbürger, eine Durchschnittsbürgerin ja gar nicht.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite