21.12
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Achleitner hat den Sozialdemokraten unterstellt, sie würden entweder die Chancen, die dieses Gesetz bietet, nicht erkennen oder das Gesetz nicht verstehen.
Frau Kollegin Achleitner, ich darf Ihnen sagen, wir verstehen das Gesetz sehr gut. Daher haben wir auch Probleme mit dem Erkennen der Chancen für den Herrn Innenminister, die sich aus diesem Gesetz ergeben. Diesbezüglich haben wir große Sorgen.
Außerdem bekritteln wir die Vermischung von privatem und öffentlichem Anwendungsbereich, was mit einem Tempo herbeigeführt wird, das für uns nicht nachvollziehbar ist.
Außerdem macht uns der unterschiedliche Zugang von Jung und Alt zu diesem Gesetz vorsichtig, auch wenn wir gehört haben, dass die Übergangsfrist bis 2008 läuft. Ich möchte dazu anmerken: Ein Mann, eine Frau, der/die heute 75 ist, ist dann 79. Warum sollte das Umgehen mit dieser modernen Technologie für diese älteren Menschen einfacher werden, oder sind flächendeckende Schulungen für Seniorinnen und Senioren geplant? Das schließe ich – außer sie zahlen sich das selbst – aus.
Meine Damen und Herren! Ich habe auch ein
Problem mit dem Datenschutz. Ich gehe davon aus, dass sich alte Menschen
natürlich Dritter bedienen müssen. Wir haben in den Ausschüssen gehört, dass die Gemeinden angewiesen werden,
Einrichtungen zu installieren, damit die Menschen dort hingehen können. Dass
man dabei Dritte ins Vertrauen ziehen muss und so die eigenen Daten preisgeben
muss, hat man anscheinend nicht bedacht. Oder wollte man das? Ich glaube, dass
das auch anders zu handhaben sein sollte.
Auch die
Verknüpfung von Bankomatkarten- und Bürgerkarten-Funktionen ist für uns ein
echtes Problem, das nicht ausdiskutiert wird. Der Wirtschaft wird es
ermöglicht, Bürger zu zwingen, alle Daten mit nachgewiesener Richtigkeit
offenzulegen. Hat der Bürger umgekehrt die Chance, auch alle Daten des
Unternehmens, mit dem er ein Rechtsgeschäft abwickelt, zu kontrollieren? Wir
wissen, dass bei Rechtsgeschäften der Hauptwohnsitz preisgegeben werden soll.
Das hat aber, wie wir wissen, bisher anders stattgefunden: Man konnte
postlagernd Geschäfte abwickeln, man konnte mit Adressen Geschäfte abwickeln.
Wichtig war die Bezahlung des Ganzen.
Ich glaube, meine
Damen und Herren, dass hier eigentlich der Weg zum „gläsernen“ Menschen im
Vordergrund steht, nicht das Service am Bürger. Ich frage mich, warum zum
Beispiel Einwendungen des Landes Salzburg, des Landes Oberösterreich, verschiedener
Bundesländer, aber auch des Finanzministeriums in die Beratungen nicht mehr mit
einbezogen wurden. Hiezu kann ich nur feststellen, das Finanzministerium
einerseits ist dagegen, diese Art zu wählen, der Herr Finanzminister hat im
Ministerrat aber zugestimmt. So bleibt mir nur zu sagen, was dem Herrn
Finanzminister lieb ist, ist den Bürgern dann teuer. Das, meine Damen und
Herren, können wir in dieser Form nicht unterstützen.
Da wir aber guten
Willen zeigen wollen, verweise ich noch einmal auf unseren Rückverweisungsantrag.
Sprechen wir miteinander die Themen noch einmal durch und machen wir das, was
sich der Herr Staatssekretär so wünscht: ein gemeinsames Gesetz, das wirklich
den Bürgern dient und nicht, wie es scheint, Einzelnen einseitig!
Die Frage der
Zustellung und der daraus erwachsenden Kosten ist gänzlich unbekannt. Und das
sollten wir den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Lande nicht zumuten. –
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.15