Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 208

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Langreiter 5 Minuten zu uns. – Bitte.

 


21.15

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zweifelsohne, Herr Kollege Prähauser – und da stimme ich meinen Vorrednern zu –, ist dieses Gesetzeswerk von den Bestim­mun­gen her sehr komplex.

Herr Kollege Maier – ich glaube, er ist nicht mehr im Saal –, ich habe das Gesetz auszugsweise gelesen, den Rest habe ich von Experten lesen lassen. Letztendlich stehe ich hier als „Politikschaffender“ und nicht als Kronjurist dieser wunderschönen Republik. Aber klar ist für uns auch, dass der Einsatz moderner Kommunikations­tech­nologien einfach ein Gebot der Stunde ist. Und der Umgang Bürger – Behörde wird künftig über diese Technologien laufen. Insofern waren also die Ausführungen der Ex­per­ten sehr spannend und auch sehr aufregend. Es hat Kritikpunkte gegeben, aber ich habe, auch von Seiten der Opposition, relativ wenig Lösungsvorschläge zu den Kritik­punkten gehört. Das lässt den Umkehrschluss vermuten, dass das grundsätzlich alle gutheißen und sich vielleicht auch sagen: Probieren wir das Ding einmal aus.

Ein Experte hat gesagt, das sei die Spitze des Eisberges. Das heißt, das ist der erste Weg, der vorgegeben wird, denn wir brauchen jetzt Grundlagen, um uns zu orientieren und künftig investieren zu können und gleichzeitig auch der Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, dass sie sich wirklich auf diesen Prozess vorbereitet.

Einer der Experten hat auch gesagt, dass die internationale Vergleichbarkeit eine her­vorragende ist. Die Bundesrepublik Deutschland beneidet uns um dieses Gesetzes­werk.

Zu Salzburg: Keine Frage, Salzburg hat vom legitimen Recht Gebrauch gemacht, diesbezüglich den Konsultationsmechanismus einzuschalten. Es hat im Bundeskanz­ler­amt ein klärendes Gespräch stattgefunden – dafür bin ich dankbar, Herr Staats­sekretär –, bei dem Klarstellungen getroffen worden sind, aber natürlich gleichzeitig von den Beamten auch der eine oder andere Kritikpunkt gekommen ist, nämlich klarerweise: Kosten fallen an! Das ist so. Alles, was nichts kostet, ist nichts wert. Uns muss das etwas wert sein, nämlich nicht nur den Ländern, sondern auch dem Bund. Und letztendlich ist das auch eine Zukunftstechnologie, der wir nicht mehr auskommen.

Ich vertraue hier auch auf die Mitglieder der Salzburger Landesregierung, vor allen Din­gen auf Landeshauptmann Schausberger und auch seinen ressortzuständigen Kolle­gen Eisel, die bei den künftigen Finanzausgleichsverhandlungen durchaus in der Lage sein werden, sich dieses Geld wieder zurückzuholen. Burgstaller und ihr Schatten­kabinett werden da nichts aufzuweisen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Datenschutz ist angesprochen worden. – Herr Kollege Maier! Man ist bemüht, auch Schutzmechanismen in das Gesetzeswerk einzubauen, aber es gibt eben das Innenminister-Syndrom, und davon kommen Sie nicht weg. Bei Ihren Einwänden geht es nicht um datenschutzrechtliche Gründe, sondern Sie haben den Innenminister immer wieder auf dem Kicker. Es dient, wie ich meine, einer Gesetzeswerdung überhaupt nicht, wenn man den politisch Verantwortlichen und womöglich auch der Beamtenschaft von vornherein unterstellt, womöglich auch künftig Missbrauch zu treiben.

Sie zögern, Sie zaudern, Sie tauchen durch. Ihre Kollegen in Salzburg haben Ihnen das vorgemacht, machen es Ihnen vor. Sie verhindern damit aber eine Zukunfts­technologie.

 


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