Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Langreiter 5 Minuten zu
uns. – Bitte.
21.15
Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Zweifelsohne, Herr Kollege Prähauser –
und da stimme ich meinen Vorrednern zu –, ist dieses Gesetzeswerk von den
Bestimmungen her sehr komplex.
Herr Kollege
Maier – ich glaube, er ist nicht mehr im Saal –, ich habe das Gesetz
auszugsweise gelesen, den Rest habe ich von Experten lesen lassen. Letztendlich
stehe ich hier als „Politikschaffender“ und nicht als Kronjurist dieser
wunderschönen Republik. Aber klar ist für uns auch, dass der Einsatz moderner
Kommunikationstechnologien einfach ein Gebot der Stunde ist. Und der Umgang
Bürger – Behörde wird künftig über diese Technologien laufen. Insofern
waren also die Ausführungen der Experten sehr spannend und auch sehr
aufregend. Es hat Kritikpunkte gegeben, aber ich habe, auch von Seiten der
Opposition, relativ wenig Lösungsvorschläge zu den Kritikpunkten gehört. Das
lässt den Umkehrschluss vermuten, dass das grundsätzlich alle gutheißen und
sich vielleicht auch sagen: Probieren wir das Ding einmal aus.
Ein Experte hat
gesagt, das sei die Spitze des Eisberges. Das heißt, das ist der erste Weg, der
vorgegeben wird, denn wir brauchen jetzt Grundlagen, um uns zu orientieren und
künftig investieren zu können und gleichzeitig auch der Wirtschaft die
Möglichkeit zu geben, dass sie sich wirklich auf diesen Prozess vorbereitet.
Einer der
Experten hat auch gesagt, dass die internationale Vergleichbarkeit eine hervorragende
ist. Die Bundesrepublik Deutschland beneidet uns um dieses Gesetzeswerk.
Zu Salzburg:
Keine Frage, Salzburg hat vom legitimen Recht Gebrauch gemacht, diesbezüglich den
Konsultationsmechanismus einzuschalten. Es hat im Bundeskanzleramt ein
klärendes Gespräch stattgefunden – dafür bin ich dankbar, Herr Staatssekretär –,
bei dem Klarstellungen getroffen worden sind, aber natürlich gleichzeitig von
den Beamten auch der eine oder andere Kritikpunkt gekommen ist, nämlich
klarerweise: Kosten fallen an! Das ist so. Alles, was nichts kostet, ist nichts
wert. Uns muss das etwas wert sein, nämlich nicht nur den Ländern, sondern auch
dem Bund. Und letztendlich ist das auch eine Zukunftstechnologie, der wir nicht
mehr auskommen.
Ich vertraue hier
auch auf die Mitglieder der Salzburger Landesregierung, vor allen Dingen auf
Landeshauptmann Schausberger und auch seinen ressortzuständigen Kollegen
Eisel, die bei den künftigen Finanzausgleichsverhandlungen durchaus in der Lage
sein werden, sich dieses Geld wieder zurückzuholen. Burgstaller und ihr
Schattenkabinett werden da nichts aufzuweisen haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Datenschutz ist
angesprochen worden. – Herr Kollege Maier! Man ist bemüht, auch
Schutzmechanismen in das Gesetzeswerk einzubauen, aber es gibt eben das Innenminister-Syndrom,
und davon kommen Sie nicht weg. Bei Ihren Einwänden geht es nicht um
datenschutzrechtliche Gründe, sondern Sie haben den Innenminister immer wieder
auf dem Kicker. Es dient, wie ich meine, einer Gesetzeswerdung überhaupt nicht,
wenn man den politisch Verantwortlichen und womöglich auch der Beamtenschaft
von vornherein unterstellt, womöglich auch künftig Missbrauch zu treiben.
Sie zögern, Sie zaudern,
Sie tauchen durch. Ihre Kollegen in Salzburg haben Ihnen das vorgemacht, machen
es Ihnen vor. Sie verhindern damit aber eine Zukunftstechnologie.