Zu einer anderen
Gesetzesmaterie, weil auch die Beamten dafür hier sind. Das Gebäude- und
Wohnungsregister mit dem Adressenregister ist wichtig für die Verifizierung von
Informationen. Das ist absolut notwendig, ist ein hervorragendes Service, das
künftig auch angeboten wird. Ich bin froh, dass dieses Service jedermann dient
und dass die Daten vor allen Dingen den Gemeinden nicht sehr viel Geld und sehr
viel Aufwand kosten.
Ich danke hier
der Beamtenschaft, vor allem dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen –
Präsident Hochwartner ist mit seinen Mitarbeitern hier – für die Arbeit,
die sie geleistet haben, und wünsche ihnen mit dieser Rechtsgrundlage alles
Gute.
Informationen über die neuen Kommunikationstechnologien auf der einen Seite und vielleicht auf der anderen Seite irgendwann einmal demokratiepolitische Instrumente, wie die elektronische Bürgerbeteiligung, das sind künftig spannende Diskussionsmomente, die wir auch in diesem Hohen Haus noch haben werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wir müssen diesen ersten Schritt setzen. Mit dem Abänderungsantrag, der heute eingebracht wurde, sind auch die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt worden. Ich darf Sie auch auf die Seite 2 hinweisen. – Meine Redezeit ist zu Ende, bitte lesen Sie das! Wir setzen um, wir zögern nicht.
Meine Damen und Herren von der Opposition!
Sie wollen mit Ihrem Rückverweisungsantrag zurück in die
Vergangenheit! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.20
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. Redezeit: ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.
21.21
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident!
Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich
möchte kurz auf meinen Vorredner replizieren. Wir beschuldigen und unterstellen
der Beamtenschaft überhaupt nichts, ganz im Gegenteil: Wir haben noch immer
jede Gelegenheit genützt, um uns bei den öffentlich Bediensteten sowohl des
Bundes, der Länder aber auch der Gemeinden für ihre Dienstleistungen zu
bedanken. – Das möchte ich in aller Klarheit hier festhalten, meine sehr
geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Gestatten sie mir ein paar Bemerkungen. Ich möchte auf meinen Kollegen Dr. Wittmann eingehen, der ja bereits ausgeführt hat, dass wir so wie auch viele Organisationen und viele Bürgerinnen und Bürger große Erwartungen in dieses Gesetz gesetzt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schade. Ich habe einen ähnlichen Eindruck wie Kollege Maier: Wenn man sich die Verhandlungen im Verfassungsausschuss und die Meinungen der Experten angehört hat, hat man gesehen, dass noch viele Fragen zu klären gewesen wären. Es wäre uns gut angestanden, wenn wir so ein zukunftsträchtiges Projekt, das von der Zielsetzung her richtig ist, noch in einigen Punkten im Detail diskutiert hätten. Herr Staatssekretär! Dann wären wir immer noch die Ersten innerhalb der EU.
Gestatten Sie mir, auf einen sehr wesentlichen Bereich hinzuweisen. Über die Problematik, ob es verfassungskonform ist oder nicht, will ich mich hier nicht verbreitern. Dazu fehlt mir die Zeit. Aber, liebe Bürgermeisterkollegen: Ich wundere mich ja, wie ruhig ihr alle seid. Wir haben nämlich in den letzten Jahren mit einem enormen Finanzaufwand unsere EDV-Einrichtungen auf den modernsten Stand gebracht. Von den Experten wurde uns jetzt klipp und klar mitgeteilt, wir können all das – ich sage es sehr salopp – wieder einmal entsorgen und alles neu aufrüsten.