Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 209

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Zu einer anderen Gesetzesmaterie, weil auch die Beamten dafür hier sind. Das Ge­bäude- und Wohnungsregister mit dem Adressenregister ist wichtig für die Verifizierung von Informationen. Das ist absolut notwendig, ist ein hervorragendes Service, das künftig auch angeboten wird. Ich bin froh, dass dieses Service jedermann dient und dass die Daten vor allen Dingen den Gemeinden nicht sehr viel Geld und sehr viel Aufwand kosten.

Ich danke hier der Beamtenschaft, vor allem dem Bundesamt für Eich- und Vermes­sungswesen – Präsident Hochwartner ist mit seinen Mitarbeitern hier – für die Arbeit, die sie geleistet haben, und wünsche ihnen mit dieser Rechtsgrundlage alles Gute.

Informationen über die neuen Kommunikationstechnologien auf der einen Seite und vielleicht auf der anderen Seite irgendwann einmal demokratiepolitische Instrumente, wie die elektronische Bürgerbeteiligung, das sind künftig spannende Diskussions­momente, die wir auch in diesem Hohen Haus noch haben werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir müssen diesen ersten Schritt setzen. Mit dem Abänderungsantrag, der heute eingebracht wurde, sind auch die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt wor­den. Ich darf Sie auch auf die Seite 2 hinweisen. – Meine Redezeit ist zu Ende, bitte lesen Sie das! Wir setzen um, wir zögern nicht.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Sie wollen mit Ihrem Rückver­weisungs­antrag zurück in die Vergangenheit! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.20

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. Redezeit: ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


21.21

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte kurz auf meinen Vorredner replizieren. Wir beschuldigen und unterstellen der Beamtenschaft überhaupt nichts, ganz im Gegenteil: Wir haben noch immer jede Gelegenheit genützt, um uns bei den öffentlich Bediensteten sowohl des Bundes, der Länder aber auch der Gemeinden für ihre Dienstleistungen zu bedanken. – Das möchte ich in aller Klarheit hier festhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Gestatten sie mir ein paar Bemerkungen. Ich möchte auf meinen Kollegen Dr. Witt­mann eingehen, der ja bereits ausgeführt hat, dass wir so wie auch viele Organi­sationen und viele Bürgerinnen und Bürger große Erwartungen in dieses Gesetz ge­setzt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schade. Ich habe einen ähnlichen Eindruck wie Kollege Maier: Wenn man sich die Verhandlungen im Verfassungs­ausschuss und die Meinungen der Experten angehört hat, hat man gesehen, dass noch viele Fragen zu klären gewesen wären. Es wäre uns gut angestanden, wenn wir so ein zukunftsträchtiges Projekt, das von der Zielsetzung her richtig ist, noch in einigen Punkten im Detail diskutiert hätten. Herr Staatssekretär! Dann wären wir immer noch die Ersten innerhalb der EU.

Gestatten Sie mir, auf einen sehr wesentlichen Bereich hinzuweisen. Über die Proble­matik, ob es verfassungskonform ist oder nicht, will ich mich hier nicht verbreitern. Dazu fehlt mir die Zeit. Aber, liebe Bürgermeisterkollegen: Ich wundere mich ja, wie ruhig ihr alle seid. Wir haben nämlich in den letzten Jahren mit einem enormen Finanz­aufwand unsere EDV-Einrichtungen auf den modernsten Stand gebracht. Von den Experten wurde uns jetzt klipp und klar mitgeteilt, wir können all das – ich sage es sehr salopp – wieder einmal entsorgen und alles neu aufrüsten.

 


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