Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 206

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ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bun­des­gesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz) geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (383 der Beilagen) über den selb­ständigen Antrag (309A der Beilagen) der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Ga­bitzer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz) geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird, angeschlossene Ge­setzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 (GWR-Gesetz) lautet § 12 Z 1:

„1. hinsichtlich des § 4 Abs. 4, des § 6 Abs. 1 Z 3 und des § 6 Abs. 3, soweit dieser sich auf den Bundesminister für Inneres bezieht, der Bundesminister für Inneres;“

2. In Art. 2 (Änderung des Vermessungsgesetzes) Z 9 wird in § 44 Abs. 3 der Ausdruck „§ 9a Abs. 3 Z 1 bis 5 und 7“ durch den Ausdruck „§ 9a Abs. 3 Z 1 bis 5 und 8“ ersetzt.

3. In Art. 2 (Änderung des Vermessungsgesetzes) Z 13 wird in der Novellierungs­an­ordnung der Ausdruck „Abs. 4“ durch „Abs. 5“ ersetzt; im dem § 57 anzufügenden Absatz tritt an die Stelle der Absatzbezeichnung „(4)“ die Absatzbezeichnung „(5)“. Weiters wird im nunmehrigen § 57 Abs. 5 der Ausdruck „§ 47a Abs. 1 und 3“ durch den Ausdruck „§ 47a“ ersetzt und wird folgender Satz angefügt:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist ermächtigt, von dem der Kund­machung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/200x folgenden Tag an alle erforder­lichen Maßnahmen zu treffen, damit der Zugang zum Adressregister gemäß § 47a mit 1. Jänner 2005 gegeben ist. Dies umfasst auch die Erlassung der Verordnung gemäß § 47a Abs. 2.“

Begründung

Die Änderungen sind aus redaktionellen Gründen bzw. zur Vorbereitung der Ein­richtung des Adressregisters erforderlich.

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.11

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Bucher verlesene Abän­de­rungsantrag ist hinreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung und wird abge­stimmt.

Obwohl ein diesbezüglicher Antrag nicht gestellt wurde, verfüge ich die Verteilung an alle Abgeordneten, weil der Antrag sehr komplex und umfangreich ist. In Zukunft würde ich vorschlagen, Herr Kollege Bucher, so etwas von vornherein zu vervielfältigen und zu verteilen, weil es auch mühsam ist, das zu verlesen. Bitte es zu verteilen, denn es sind so viele verschiedene Zahlen darin enthalten, dass man das rein akustisch nicht nachvollziehen kann.

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Prähauser. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


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