„E-Government soll den Staat den
BürgerInnen näher bringen. Vermehrt soll es möglich sein, den oft mühsamen
‚Amtsweg’ per PC durchzuführen.“ (Abg. Marizzi:
Richtig!)
Man höre und staune! Da sind Sie dafür. Man könnte also denken, Sie stimmen diesem Gesetz heute zu. Jetzt haben Sie aber so viele Bedenken, dass Sie wieder einmal nicht dem zustimmen können, was notwendig ist, um Österreich vorne zu halten. Dieser Bereich ist aber ganz entscheidend dafür, dass Österreich innerhalb der Europäischen Union vorne mit dabei bleibt. Vom Standard, von der Transparenz und von der Bürgerfreundlichkeit her entspricht dieses Gesetz genau dem, was europaweit und auch weltweit gefordert wird.
Sie argumentieren aber auch immer wieder mit datenschutzrechtlichen Bedenken dagegen. Ich darf das hier ganz klar und deutlich festhalten: Entgegen den gerade wieder vom Kollegen Maier vorgebrachten Behauptungen verschafft der Umstand, dass das Zentrale Melderegister Dienstleister der Stammzahlenregisterbehörde sein wird, überhaupt keinen erweiterten Zugang zu den Daten. – Das muss man ganz deutlich sagen. Diese Stammzahl ist kein Passwort, mit dessen Hilfe man einen Zugang zu den Daten eröffnen kann. Es gibt keine Automatismen in der Form, dass die Kenntnis der Identität der Person den Zugang zu den Daten dieser Person verschafft. Das ist ganz klar gemäß dem Datenschutzgesetz geregelt, wobei in jedem Einzelfall zu entscheiden ist, ob eine Datenübermittlung stattfinden darf oder nicht.
In der „Parlamentskorrespondenz“ vom 22. Jänner ist nachzulesen, dass von der Opposition der Nutzen für die Bürger vermisst wird. – Auch hierzu ein klares Wort: Die Bürger haben natürlich enormen Nutzen durch dieses Gesetz. Der Zugang ist dann, wie es mehrere Vorredner schon gesagt haben, an sieben Tage in der Woche rund um die Uhr möglich. Auch die Verwaltungsabläufe werden natürlich viel rascher durchgeführt werden können.
Der dritte ganz entscheidende Punkt: Sie haben die Kosten von der negativen Seite her betrachtet. Natürlich werden die Kosten durch diese neue Technologie auch minimiert, weil eben langwierige Amtswege und postalische Eingaben dann nicht mehr notwendig sein werden. Das alles zeigt natürlich auch, dass Ihre Argumente gegen dieses Gesetz eigentlich relativ rasch zu entkräften sind.
Dann wird beklagt, das Gesetz sei kompliziert. – Wenn man Schutzmechanismen möchte – wobei Sie andererseits wieder in Frage stellen, ob diese tatsächlich gegeben sind –, dann braucht man natürlich auch entsprechende Regelungen, die wiederum nicht mit einigen wenigen Sätzen abgetan werden können.
Zusammenfassend kann ich daher sagen, dass dieses Gesetz auf Bundesebene höchst notwendig ist und das fortsetzt, wofür das Bundesland Salzburg Vorreiter war. (Abg. Marizzi: Auch Wien!) – Wien ist weit hinten! Seit 2002 ist zum Beispiel in Salzburg die elektronische Bezahlung von Gebühren möglich. In Wien war das erst 2003 möglich. Ich könnte Ihnen noch andere Beispiele nennen. Wien hat das erst nachher eingeführt. Ich habe nur davon gesprochen, wer Vorreiter ist; aber es ist gut, dass Wien das eingesehen hat.
Vielleicht werden ja auch Sie noch überzeugt und in Zukunft einsehen, dass wir mit diesem Gesetz genau den richtigen Weg gehen. Schade, dass Sie ihm nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
21.30
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.