Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 217

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divide“ kommen wird, zum Beispiel für Menschen, die in ländlichen Regionen leben, für ältere Menschen und vor allem – und darauf möchte ich mich hier konzentrieren – für behinderte Menschen.

Der Vorschlag der Bundesregierung wurde von den Experten im Hearing als in diesem Zusammenhang zu wenig weit reichend eingeschätzt. Auch die Ausschussfeststel­lun­gen, die uns vorliegen, sind in diesem Zusammenhang als äußerst inhaltsleer zu be­zeich­nen, sie sind weiterhin benachteiligend für behinderte Menschen. Die Experten haben einen barrierefreien Zugang als in diesem Gesetz nicht gewährleistet einge­schätzt. Aus Expertensicht, der auch wir uns anschließen, wäre es dringend notwen­dig, festzuschreiben, dass neue Internet-Angebote barrierefrei sein müssen – ab sofort, ab Geltung dieses Gesetzes –, bestehende Angebote aus unserer Sicht bereits bis 31. Dezember 2005 umgestellt sein müssten, barrierefrei zugänglich sein müssten.

Die Entschließungsanträge, die vorliegen, sind insofern durchaus als Ausdruck der Ignoranz gegenüber besonderen Bedürfnissen zu bezeichnen. Man muss sich vor Augen halten, dass selbst die EU bereits in diesem Jahr einen barrierefreien Zugang zu derartigen Verfahren ermöglichen wird. (Unruhe im Saal.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Das gilt dem allgemeinen Geräuschpegel! Man versteht sein eigenes Wort nicht mehr!

Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (fortsetzend): Danke schön. – In diesem Zusam­menhang möchte ich betonen, dass ich die Äußerungen des ÖVP-Behinderten­spre­chers, des Kollegen Huainigg, für durchaus bedauerlich halte, da er es als besonders wichtig bezeichnet, dass der barrierefreie Zugang bis 1. Jänner 2008 sichergestellt sein sollte. Ich denke, dass es möglich wäre und viele gute Gründe dafür gibt, dass wir die­sen barrierefreien Zugang für Behinderte ab sofort sicherstellen sollten. Auch das ist ein Grund mehr, unserem Rückverweisungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.52

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Vorläufig letzte Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.52

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wegen eines kleinen legistischen Fehlers bei einem Datum in dem Abänderungsantrag für das Gebäude- und Wohnungsregister und für die Novellierung des Vermessungsgesetzes (Abg. Dr. Jarolim: Wenn das der einzige Fehler wäre ...!) wurde dieser Abänderungsantrag zurückgezogen und in einer korri­gierten Form neu eingebracht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Vorlesen!)

21.52

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Ich möchte darauf hinwei­sen, dass sich dieser Abänderungsantrag vom Stammantrag dadurch unterscheidet, dass das Datum „1. Jänner 2005“ jetzt gestrichen wurde. Während es früher geheißen hat: „Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist ermächtigt, von dem der Kund­machung des Bundesgesetzes“ et cetera „folgenden Tag an alle erforderlichen Maß­nahmen zu treffen, damit der Zugang zum Adressregister gemäß § 47a mit 1. Jänner 2005 gegeben ist“, ist dieses Datum jetzt gestrichen. Das ist der einzige Unterschied.

Ich möchte trotzdem alle Fraktionen fragen, ob sie eine Unterbrechung der Sitzung zum weiteren Studium möchten oder ob das hinreichend klar ist. Herr Kollege Van der


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