Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 219

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über einen Rückverweisungsantrag der Abge­ordneten Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen, über den ich sogleich abstimmen lasse.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, dass dieser Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das All­gemeine Verwaltungsverfahrensgesetz und weitere Gesetze geändert werden, als Verhandlungsgegenstand an den Verfassungsausschuss rückverwiesen wird, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, und daher ist der Antrag abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Verwal­tungsverfahrensgesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 382 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Neugebauer, Dipl.-Ing. Achleitner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen einen Ab­än­derungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 § 1 Abs. 3 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Abänderungsantrag der Kollegin Moser aussprechen, um ein Zeichen. – Der Antrag findet nicht die erforderliche Mehr­heit und ist daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Art. 1 § 1 Abs. 3 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Neugebauer, Dipl.-Ing. Achleitner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 2 Z 14 und Art. 3 Z 10 bezieht.

Wer diesem Abänderungsantrag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein be­jahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Man konnte dem zustimmen, Herr Kollege Posch.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein be­jahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf hat somit auch in dritter Lesung die erforderliche Mehrheit gefunden und ist angenommen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite