Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 220

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung des E-Government-Gesetzes – Bürgerkartennutzung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, und daher ist der Antrag abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird, in 383 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Neugebauer, Dipl.-Ing. Achleitner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 § 12, Art. 2 Z 9 und Z 13 bezieht.

Da nur dieser eine Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetz­entwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Neugebauer, Dipl.-Ing. Ach­leitner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die sich für den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des eben erwähnten Abänderungsantrages aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Herr Kollege, Sie stimmen nicht zu? (Abg. Eder: O ja!) Kollege Posch, stimmen Sie zu oder nicht? – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Nunmehr ist es einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 383 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. (E 40.)

14. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (093 Hv 61/03a) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Reinhold Lopatka (372 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 14. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wortmeldungen liegen keine vor. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen. – Abg. Dr. Jarolim: So ein netter junger Mensch!) – Ich bitte, den allgemeinen Geräuschpegel zu dämpfen!

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 372 der Beilagen und wollen Folgendes beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ... um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rein­hold Lopatka wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein


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