Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 36

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Wir treten nicht nur für diese ein, sondern auch für jene mit einer Pension von 500, 600 €. Wir haben auch einen Antrag dazu vorbereitet. Auch die anderen haben es sich verdient, dass sie nicht abgespeist werden.

Wenn seit 2001 – und ich könnte es Ihnen vorlesen – die Pensionen in diesem Bereich im Durchschnitt um insgesamt ein Prozent bis 2004 erhöht worden sind, um nicht ein­mal ein Prozent, so ist das eindeutig zu wenig. Zu wenig! Das ist Klostersuppenmenta­lität. Meine Damen und Herren! Gehen Sie ins Kloster, kommen Sie zur Besinnung, aber speisen Sie die Leute nicht mit einem Bettel ab! (Lebhafter Beifall bei den Grünen und Beifall bei der SPÖ.)

16.11

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Frau Bundesminis­terin für Gesundheit und Frauen Rauch-Kallat. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


16.11

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die im Budgetbegleitgesetz beschlossene moderate Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten von 0,5 Prozent und der Haushalts- und Freizeitunfallbeitrag von 0,1 Prozent wurden eingeführt, um ein immer teurer werdendes Gesundheitssystem langfristig abzu­sichern. Diese Maßnahmen, die bereits im gemeinsam erarbeiteten Begutachtungs­entwurf des Sozialministeriums enthalten waren, wurden auch mit den Stimmen der Regierungsmehrheit in diesem Haus im Juni 2003 beschlossen.

Warum haben wir das getan, meine Damen und Herren? Worum geht es der Bundes­regierung dabei? – Kurz zusammengefasst: Es geht um mehr Beitragsgerechtigkeit innerhalb des Sozialsystems. Arbeiter und Angestellte machen im Sozialsystem rund 48 Prozent der Versicherten aus, es werden aber für sie von ihnen selbst und den Arbeitgebern rund 55 Prozent der Beiträge einbezahlt.

Beamte machen rund 5 Prozent der Versicherten aus, sie zahlen 8 Prozent der Bei­träge ein. Gewerbetreibende machen 4,4 Prozent aus und zahlen 5 Prozent des Bei­tragsaufkommens.

Im Vergleich dazu: Pensionisten und Pensionistinnen stellen rund 34 Prozent der Ver­sicherten. (Abg. Silhavy: Was zahlen denn die Bauern?) – Die Bauern gehören zu den Ärmsten in diesem Land, insbesondere was ihr Einkommen anbelangt. Daher werden sie zu Recht im Sozialsystem unterstützt und auch durch ihre Beiträge, die sie selbst leisten. Sie haben außerdem einen sehr hohen Selbstbehalt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grillitsch – in Richtung SPÖ –: Klassenkampf pur!)

Im Vergleich dazu stellen die Pensionisten und Pensionistinnen rund 34 Prozent der Versicherten, bringen aber nur 25 Prozent des Beitragsaufkommens auf. Durch die moderate Anhebung dieser Krankenversicherungsbeiträge tragen die Pensionisten genau 153 Millionen € zur Finanzierung des Gesundheitssystems bei.

Durch die im gleichen Gesetz beschlossene Angleichung von Beiträgen von Arbeitern und Angestellten werden die Beiträge für Arbeiter um 0,3 Prozent gesenkt, jene für Angestellte um 0,4 Prozent erhöht. Auch da gibt es diese 0,1 Prozent für Freizeit- und Haushaltsunfallversicherung. Somit trägt diese Gruppe insgesamt 158 Millionen € zum System bei – Geld, meine Damen und Herren, das die Krankenkassen dringend brauchen, um das gute Gesundheitssystem auch langfristig abzusichern.

Es geht daher, Herr Abgeordneter Gusenbauer, nicht um das Schröpfen der Pensio­nistInnen, sondern um die Erhaltung und Sicherung eines qualitativ hochwertigen Ge­sundheitssystems für alle – für Kinder ebenso wie für alte Menschen, für chronisch


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