Da ich
gerade bei der Sicherheit bin, möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen zu 335/A
betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 in der Fassung des
Ausschussberichtes 401 der Beilagen.
Der
Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der
eingangs bezeichnete Gesetzantrag wird wie folgt geändert:
Im
§ 31 a Abs. 2 letzter Satz in der Fassung des Art. I Zi 2
entfällt der Ausdruck „ ,dessen zweiter Satz diesfalls nicht anzuwenden
ist“.
*****
Die Begründung für diese vorgeschlagene Änderung, die auf Anregung des Datenschutzrates erfolgt, liegt darin, dass der Datenschutzrat auch in Zukunft eingebunden wird. (Abg. Dr. Lichtenberger: Na wenigstens etwas!) – Danke sehr.
Die
harmonisierte Lösung und vor allem die E-Card bieten folgende Vorteile: Wir
brauchen nicht mehr mehrere Krankenscheine pro Jahr zu holen. Die
ASVG-Versicherten müssen auch nicht mehr zu ihrem Arbeitgeber pilgern, um ihre
Krankenscheine zu bekommen. Manche fühlen sich dabei beobachtet, wie oft sie
Krankenscheine beziehen.
Egal, bei
welchem Versicherungsträger man versichert ist: Die E-Card ist bei allen Vertragsärzten
in ganz Österreich gültig, und Urlaubskrankenscheine sind damit in Österreich
nicht mehr nötig. Auf der Rückseite der E-Card wird die europäische Krankenversicherungskarte
aufgebracht, wodurch Auslandskrankenscheine für EU-Mitgliedsstaaten ebenfalls
nicht mehr notwendig sind. Ein geringerer Arbeitsaufwand ergibt sich auch dadurch,
dass keine Krankenscheine mehr ausgestellt werden müssen. Für den Arzt entfällt
weiters die nachträgliche Einforderung des Krankenscheines beziehungsweise die
Rückverrechnung der Ordinationsgebühr.
Die E-Card bietet aber auch für die
Zukunft die Möglichkeit, Vereinfachungen, die notwendig sind, ohne großen
Arbeitsaufwand umzusetzen. Dies ist letztlich ein weiterer Schritt der
ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, um die Verwaltungskosten
der Sozialversicherungen zu senken, um mehr Geld für die medizinischen
Leistungen für die österreichische Bevölkerung zu haben, also auch für unsere
Seniorinnen und Senioren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.00
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Frau
Abgeordnete Riener soeben vorgetragen hat, ist genügend unterstützt und steht
mit in Verhandlung.
Letzte
Wortmeldung dazu: Herr Abgeordneter Öllinger. Restliche Redezeit der Grünen:
4 Minuten. – Bitte.
14.00
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Riener, ist ja nett, dass sozusagen noch in letzter Sekunde ein Abänderungsantrag eingebracht wird, mit dem dem Datenschutzrat wenigstens in Zukunft ein Anhörungsrecht erteilt werden soll. Das Problem, Frau Kollegin Riener, ist jedoch – und Sie wissen das genau –, dass diese Änderung gemacht wurde, ohne dass der Datenschutzrat in angemessener Frist vorher damit befasst worden wäre. Nicht weit weg von Ihnen steht ja jetzt der stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates, ein Mitarbei-