Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 79

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Da ich gerade bei der Sicherheit bin, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen zu 335/A betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 in der Fassung des Aus­schussberichtes 401 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzantrag wird wie folgt geändert:

Im § 31 a Abs. 2 letzter Satz in der Fassung des Art. I Zi 2 entfällt der Ausdruck „ ,des­sen zweiter Satz diesfalls nicht anzuwenden ist“.

*****

Die Begründung für diese vorgeschlagene Änderung, die auf Anregung des Daten­schutzrates erfolgt, liegt darin, dass der Datenschutzrat auch in Zukunft eingebunden wird. (Abg. Dr. Lichtenberger: Na wenigstens etwas!) – Danke sehr.

Die harmonisierte Lösung und vor allem die E-Card bieten folgende Vorteile: Wir brau­chen nicht mehr mehrere Krankenscheine pro Jahr zu holen. Die ASVG-Versicherten müssen auch nicht mehr zu ihrem Arbeitgeber pilgern, um ihre Krankenscheine zu be­kommen. Manche fühlen sich dabei beobachtet, wie oft sie Krankenscheine beziehen.

Egal, bei welchem Versicherungsträger man versichert ist: Die E-Card ist bei allen Ver­tragsärzten in ganz Österreich gültig, und Urlaubskrankenscheine sind damit in Öster­reich nicht mehr nötig. Auf der Rückseite der E-Card wird die europäische Kranken­versicherungskarte aufgebracht, wodurch Auslandskrankenscheine für EU-Mitglieds­staaten ebenfalls nicht mehr notwendig sind. Ein geringerer Arbeitsaufwand ergibt sich auch dadurch, dass keine Krankenscheine mehr ausgestellt werden müssen. Für den Arzt entfällt weiters die nachträgliche Einforderung des Krankenscheines beziehungs­weise die Rückverrechnung der Ordinationsgebühr.

Die E-Card bietet aber auch für die Zukunft die Möglichkeit, Vereinfachungen, die notwendig sind, ohne großen Arbeitsaufwand umzusetzen. Dies ist letztlich ein weiterer Schritt der ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, um die Ver­waltungskosten der Sozialversicherungen zu senken, um mehr Geld für die medizini­schen Leistungen für die österreichische Bevölkerung zu haben, also auch für unsere Seniorinnen und Senioren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.00

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Frau Abgeordnete Riener soeben vorgetragen hat, ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Letzte Wortmeldung dazu: Herr Abgeordneter Öllinger. Restliche Redezeit der Grünen: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Riener, ist ja nett, dass sozusagen noch in letzter Sekunde ein Abänderungs­antrag eingebracht wird, mit dem dem Datenschutzrat wenigstens in Zukunft ein An­hörungsrecht erteilt werden soll. Das Problem, Frau Kollegin Riener, ist jedoch – und Sie wissen das genau –, dass diese Änderung gemacht wurde, ohne dass der Daten­schutzrat in angemessener Frist vorher damit befasst worden wäre. Nicht weit weg von Ihnen steht ja jetzt der stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates, ein Mitarbei-


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