Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 196

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Einem. – Bitte.

 


20.55

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin, wir bestreiten ja gar nicht, dass Sie die Pflichten, die Sie haben, erfüllen, aber ich denke, dass das noch kein besonderer Grund für ausgiebiges Lob ist. (Rufe bei der ÖVP: Schon!) Ich halte es für selbstverständlich, dass Sie Ihre Aufgaben erfüllen, und wir sind auch bereit, das anzuerkennen.

Lassen Sie mich, Frau Bundesministerin, auf ein konkretes Thema zu sprechen kom­men, um ein bisschen zu relativieren, was am Anfang Kollege Spindelegger hier an Lob ausgeschüttet hat. Nehmen wir das Beispiel des Rahmenübereinkommens über Verwaltungszusammenarbeit mit der Slowakischen Republik her!

Wir stimmen dem zu, weil wir glauben, dass es wichtig ist, dass derartige Abkommen abgeschlossen werden und dass es dann dafür einen Rahmen für konkrete Zusam­menarbeit gibt. – So weit kein Problem.

Abgeordneter Spindelegger hat gemeint, dass dieses und andere Abkommen Beispiele dafür wären, wie breit der Konsens in der Außenpolitik ist. Frau Bundesministerin, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einen anderen Punkt, der auch mit der Slowakei eine Rolle spielt, aber nicht nur mit ihr, dabei ansprechen, und auch da ist es nicht so, dass primär Sie ein Vorwurf trifft, sondern die ganze Bundesregierung trifft dabei ein Vorwurf.

Sosehr es okay ist, dass wir dieses Rahmenabkommen mit der Slowakei abschließen und heute hier ratifizieren, so sehr würden wir es uns wünschen, dass es auch entspre­chende Grenzgängerabkommen mit unseren Nachbarstaaten gibt. Sie wissen, es gibt schon lange das fertig verhandelte Abkommen, das an sich parlamentsreife Abkom­men mit der Tschechischen Republik, aber das einzige Abkommen, das bisher in Kraft trat, ist jenes mit Ungarn, und das ist 1998 – noch unter einer anderen Regierungs­mehrheit – abgeschlossen und ratifiziert worden.

Das, was uns stört, ist, dass hier so getan wird, als ob die siebenjährige Übergangsfrist für die Arbeitsmarktfreizügigkeit in der EU für BürgerInnen aus den Erweiterungslän­dern irgendetwas bewirken würde. Das, was uns stört, ist, dass Sie so tun, als ob Sie damit schon etwas erreicht hätten. Sie haben damit in Wahrheit noch gar nichts erreicht!

Das eigentliche Problem ist nicht, dass Angehörige unserer Nachbarstaaten sich bei uns dauerhaft niederlassen wollen, sondern das eigentliche Problem ist, dass es Ta­gespendler gibt, die bei uns bei einer ohnehin problematischen Arbeitsmarktsituation – das hat Abgeordneter Fasslabend schon richtig gesagt – Arbeit suchen, und dass es gesetzliche Grenzen dafür derzeit nicht mehr gibt. Sie haben sie nämlich vor zwei Jahren abgeschafft. Sie haben sie damals mit dem Argument abgeschafft, dass es viel gescheiter wäre, wenn man bilaterale Abkommen machen würde, denn dann könne man das maßgeschneidert regeln.

Was haben Sie seither getan? – Nichts haben Sie getan! Sie haben das Abkommen abgeschlossen, aber Sie haben es nicht einmal ins Parlament gebracht. Auch andere Abkommen, die den gleichen Gegenstand hätten, nämlich die Frage, wann in welchem Umfang und aus welchen Nachbarländern Grenzgänger zugelassen oder beschränkt zugelassen werden, sind nicht abgeschlossen und nicht ratifiziert worden.

Genau das ist zu kritisieren! Das, was Sie hier mit den sieben Jahren erzählen, ist das Streuen von Sand in die Augen der Bevölkerung und sonst nichts. Sie haben nichts


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