Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Dr. Einem. – Bitte.
20.55
Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin, wir bestreiten ja gar nicht, dass Sie die Pflichten, die Sie haben, erfüllen, aber ich denke, dass das noch kein besonderer Grund für ausgiebiges Lob ist. (Rufe bei der ÖVP: Schon!) Ich halte es für selbstverständlich, dass Sie Ihre Aufgaben erfüllen, und wir sind auch bereit, das anzuerkennen.
Lassen
Sie mich, Frau Bundesministerin, auf ein konkretes Thema zu sprechen kommen,
um ein bisschen zu relativieren, was am Anfang Kollege Spindelegger hier an Lob
ausgeschüttet hat. Nehmen wir das Beispiel des Rahmenübereinkommens über
Verwaltungszusammenarbeit mit der Slowakischen Republik her!
Wir
stimmen dem zu, weil wir glauben, dass es wichtig ist, dass derartige Abkommen
abgeschlossen werden und dass es dann dafür einen Rahmen für konkrete Zusammenarbeit
gibt. – So weit kein Problem.
Abgeordneter
Spindelegger hat gemeint, dass dieses und andere Abkommen Beispiele dafür
wären, wie breit der Konsens in der Außenpolitik ist. Frau Bundesministerin, lassen
Sie mich in diesem Zusammenhang einen anderen Punkt, der auch mit der Slowakei
eine Rolle spielt, aber nicht nur mit ihr, dabei ansprechen, und auch da ist es
nicht so, dass primär Sie ein Vorwurf trifft, sondern die ganze Bundesregierung
trifft dabei ein Vorwurf.
Sosehr es
okay ist, dass wir dieses Rahmenabkommen mit der Slowakei abschließen und heute
hier ratifizieren, so sehr würden wir es uns wünschen, dass es auch entsprechende
Grenzgängerabkommen mit unseren Nachbarstaaten gibt. Sie wissen, es gibt schon
lange das fertig verhandelte Abkommen, das an sich parlamentsreife Abkommen
mit der Tschechischen Republik, aber das einzige Abkommen, das bisher in Kraft
trat, ist jenes mit Ungarn, und das ist 1998 – noch unter einer anderen Regierungsmehrheit –
abgeschlossen und ratifiziert worden.
Das, was
uns stört, ist, dass hier so getan wird, als ob die siebenjährige
Übergangsfrist für die Arbeitsmarktfreizügigkeit in der EU für BürgerInnen aus
den Erweiterungsländern irgendetwas bewirken würde. Das, was uns stört, ist,
dass Sie so tun, als ob Sie damit schon etwas erreicht hätten. Sie haben damit
in Wahrheit noch gar nichts erreicht!
Das
eigentliche Problem ist nicht, dass Angehörige unserer Nachbarstaaten sich bei
uns dauerhaft niederlassen wollen, sondern das eigentliche Problem ist, dass es
Tagespendler gibt, die bei uns bei einer ohnehin problematischen
Arbeitsmarktsituation – das hat Abgeordneter Fasslabend schon richtig
gesagt – Arbeit suchen, und dass es gesetzliche Grenzen dafür derzeit
nicht mehr gibt. Sie haben sie nämlich vor zwei Jahren abgeschafft. Sie haben
sie damals mit dem Argument abgeschafft, dass es viel gescheiter wäre, wenn man
bilaterale Abkommen machen würde, denn dann könne man das maßgeschneidert
regeln.
Was haben
Sie seither getan? – Nichts haben Sie getan! Sie haben das Abkommen abgeschlossen, aber Sie haben es
nicht einmal ins Parlament gebracht. Auch andere Abkommen, die den gleichen
Gegenstand hätten, nämlich die Frage, wann in welchem Umfang und aus welchen
Nachbarländern Grenzgänger zugelassen oder beschränkt zugelassen werden, sind
nicht abgeschlossen und nicht ratifiziert worden.
Genau das ist zu kritisieren! Das, was Sie hier mit den sieben Jahren erzählen, ist das Streuen von Sand in die Augen der Bevölkerung und sonst nichts. Sie haben nichts