Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 10

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2004, zusätzlich 200 000 Personen steuerfrei stellen konnten und dass wir mit der zweiten Etappe weitere 150 000 Personen steuerfrei stellen konnten. Das bedeutet, dass von 5,9 Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 2 550 000 Menschen in Österreich keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen.

Es ist eine Steuerreform, die die Steuerzahler im Durchschnitt mit 500 € netto pro Jahr entlastet, und es ist eine Steuerreform, die in einigen Bereichen zur Anhebung der Negativsteuer führt und damit jenen 2,2 Millionen Menschen, die Sie angesprochen haben, deutliche Entlastungen bringt.

Ich darf in diesem Zusammenhang armutsgefährdete Familien, kinderreiche Familien erwähnen, wo wir Kinderzuschläge zum Alleinverdiener- und Alleinerzieherab­setz­be­trag eingeführt haben; bei drei Kindern macht das immerhin eine Negativsteuer­erhö­hung von 525 € jährlich aus.

Ich möchte weiters die Erhöhung der Zuverdienstgrenze von 4 400 € auf 6 000 € beim Alleinverdienerabsetzbetrag erwähnen, und damit erreichten wir in Summe eine Er­höhung der Negativsteuer gerade für diese 2,2 Millionen Menschen als Zielgruppe von 60 Millionen € bisher auf etwa 95 Millionen € im Jahr 2005. Erlaubt sei mir der kleine Hinweis, dass die Negativsteuer bei der letzten Steuerreform unter einem so­zial­demo­kratischen Finanzminister nicht erhöht worden ist.

Außerdem erlaube ich mir, in einem Nebensatz darauf hinzuweisen, dass wir gerade für diese 2,2 Millionen Menschen mit niedrigem Einkommen natürlich auch eine ganze Reihe von Transfermaßnahmen, Transferzahlungen beschlossen haben, ob das den Ausgleichszulagerichtsatz für Ehepaare betrifft, ob das den Unterstützungsfonds im Bereich des Pflegegeldes betrifft, ob das die Behindertenmilliarde betrifft, ob das das Kinderbetreuungsgeld und viele andere Dinge mehr betrifft.

Die kleinen und mittleren Einkommen waren zentrales Ziel unserer Entlastungsabsicht, und dieses Ziel zu erreichen, ist uns mit den zwei Etappen 2004 und 2005 gut gelun­gen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Herr Bundesminister! Minister Barten­stein hat vergangenen Herbst bei den zweiten Schönbrunner Tourismusgesprächen in Aussicht gestellt, dass im Rahmen dieser Etappe der Steuerreform sowohl die Gesell­schaftssteuer als auch die Kreditvertragsgebühr fallen werden. Sind diese Maßnahmen in dieser Etappe der Steuerreform enthalten?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abge­ord­neter Hoscher! Diese Maßnahmen sind darin nicht enthalten. Wir sind aber inhalt­lich genauso wie Sie der Meinung, dass sowohl die Kreditvertragsgebühr als auch die Gesellschaftssteuer abgeschafft werden sollte. Wir haben aber bei dieser zweiten Etappe der Steuerreform klar abgewogen: Sollen wir die Unternehmensbesteuerung in Form der Körperschaftsteuersenkung in den Vordergrund stellen oder auf der anderen Seite so genannte Bagatellsteuern abschaffen? Wir haben uns in letzter Konsequenz dafür entschieden, dass wir in der Unternehmensbesteuerung, auch in der Außen­wirkung, einen besonders großen Schritt setzen wollen, damit Investitionen in Öster­reich stattfinden, damit ausländische Unternehmen nach Österreich kommen und damit eine möglichst große Signalwirkung beziehungsweise Symbolwirkung für den Wirt­schafts- und Arbeitsstandort erzielt wird.

Die beiden Maßnahmen, die Sie angesprochen haben, werden wir, so der Wähler will, bei der nächsten Steuerreform umsetzen.

 


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