Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 43

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ist immer das erste Mal – einen Ordnungsruf. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen. – Rufe bei der SPÖ: Nein!) – Bitte keinen Beifall!

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Wunschredezeit: 15 Minuten, gesetzliche Redezeit: 20 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des den Vorsitz führenden Präsidenten Dr. Khol –: Eine Begründung hätten Sie mir sagen können!)

 


10.50

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobro jutro! Poštovane dame i gos­podo! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Jahre 1995 hat Rechtsanwalt Dr. Richard Soyer, der inzwischen Vorsitzender der im letzten Jahr gegründeten Vereinigung österreichischer StrafverteidigerInnen ist, gemeinsam mit den Grünen im Nationalrat eine Enquete zum Thema „Strafprozessuales Vorverfahren“ veranstaltet. Über diese Enquete ist im Verlag Österreich sogar ein Buch erschienen, das die Ergebnisse zusammengefasst hat. Ich erwähne das zu Beginn meiner Aus­führungen über diese „Jahrhundertreform“ deshalb, weil damit gezeigt werden soll, dass die Diskussion über das strafprozessuale Vorverfahren nicht nur innerhalb des Justizressorts – wie ja in der heute vom Justizminister hier zur Verteilung gebrachten Broschüre zu lesen ist – bereits seit 1973 oder 1974 geführt beziehungsweise Vorar­beiten dazu geleistet wurden, sondern dieses Reformvorhaben auch von der parla­mentarischen Opposition – Grüne hat es damals, in den siebziger Jahren, noch nicht im Parlament gegeben – sehr ernst genommen und vorangetrieben wurde.

Wir Grüne haben unsere geringen Ressourcen – wir waren damals eine kleine Fraktion mit neun Abgeordneten und entsprechend wenigen Mitarbeitern – deshalb darauf kon­zentriert, weil uns die Verrechtlichung des Vorverfahrens ein gesellschafts- und justiz­politisches Anliegen ist. Diesen Reformbedarf, diesen Diskussionsprozess und diese Vorarbeiten haben weder die Fraktion der Grünen noch – und schon gar nicht! – die sozialdemokratische Fraktion, die ja damals eine Regierungsfraktion war, jemals in Abrede gestellt, Herr Bundesminister. Wir haben auch nie, von, wie Sie, Herr Bundes­minister in Ihrer heute vorgelegten Broschüre behaupten, Husch-Pfusch-Gesetzgebung in Bezug auf das Vorverfahren gesprochen.

Das, Herr Bundesminister – und diese Kritik kann ich weder Ihnen noch der Frau Vor­sitzenden des Justizausschusses ersparen – ist genau der Punkt, der die Opposition in der von Ihnen zeitlich vorgegebenen absoluten Schlussphase so gestört hat, nämlich dass eine Reform, die über Jahrzehnte vorbereitet wurde – Mitte der neunziger Jahre hat es den inzwischen in Fachkreisen berühmten Szymanski/Miklau-Entwurf gegeben hat; ich selber habe während meiner Zeit als Abgeordnete kaum ein anderes justiz­politisches Reformwerk erlebt, das diese Dimension gehabt hat, denn wir reden ja von der Novellierung eines Gesetzes aus dem 19. Jahrhundert, nicht aus dem 20., und jetzt sind wir im 21. Jahrhundert! –, für die es einen derart langen Diskussionsprozess ge­geben hat, in einer Art abgeschlossen wird, die dieser Vorbereitung unangemessen ist. Nichts anderes als das habe ich behauptet! (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Dass Sie dann in der Ihnen eigenen Art in Broschüren sofort alle Namen nennen, nach dem Motto: Jetzt muss alles festgeschrieben werden! – von Husch-Pfusch-Gesetz­gebung und so weiter –, das soll Ihnen unbenommen bleiben, aber es kommentiert sich von selbst, Herr Bundesminister, denn ich behaupte, dass jene Damen und Herren des Justizausschusses, die schon länger Mitglied des Justizausschusses sind – jeden­falls viel länger als Sie Minister –, wesentlichere Beiträge zum Vorantreiben der Diskussion und der Reform selbst geleistet haben als Sie. Diese Anmerkung erlauben Sie mir auch noch zu machen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sind Sie eifersüchtig auf die Leistung des Ministers?)

 


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