ist immer das erste Mal – einen Ordnungsruf. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen. – Rufe bei der SPÖ: Nein!) – Bitte keinen Beifall!
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete
Mag. Stoisits. Wunschredezeit: 15 Minuten, gesetzliche Redezeit:
20 Minuten. – Bitte. (Abg.
Dr. Jarolim – in Richtung
des den Vorsitz führenden Präsidenten Dr. Khol –: Eine Begründung
hätten Sie mir sagen können!)
10.50
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobro jutro! Poštovane dame i gospodo! Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Jahre 1995
hat Rechtsanwalt Dr. Richard Soyer, der inzwischen Vorsitzender der im
letzten Jahr gegründeten Vereinigung österreichischer StrafverteidigerInnen
ist, gemeinsam mit den Grünen im Nationalrat eine Enquete zum Thema
„Strafprozessuales Vorverfahren“ veranstaltet. Über diese Enquete ist im Verlag
Österreich sogar ein Buch erschienen, das die Ergebnisse zusammengefasst hat.
Ich erwähne das zu Beginn meiner Ausführungen über diese „Jahrhundertreform“
deshalb, weil damit gezeigt werden soll, dass die Diskussion über das
strafprozessuale Vorverfahren nicht nur innerhalb des Justizressorts – wie
ja in der heute vom Justizminister hier zur Verteilung gebrachten Broschüre zu
lesen ist – bereits seit 1973 oder 1974 geführt beziehungsweise Vorarbeiten
dazu geleistet wurden, sondern dieses Reformvorhaben auch von der parlamentarischen
Opposition – Grüne hat es damals, in den siebziger Jahren, noch nicht im
Parlament gegeben – sehr ernst genommen und vorangetrieben wurde.
Wir Grüne haben
unsere geringen Ressourcen – wir waren damals eine kleine Fraktion mit
neun Abgeordneten und entsprechend wenigen Mitarbeitern – deshalb darauf
konzentriert, weil uns die Verrechtlichung des Vorverfahrens ein gesellschafts-
und justizpolitisches Anliegen ist. Diesen Reformbedarf, diesen
Diskussionsprozess und diese Vorarbeiten haben weder die Fraktion der Grünen
noch – und schon gar nicht! – die sozialdemokratische Fraktion, die
ja damals eine Regierungsfraktion war, jemals in Abrede gestellt, Herr
Bundesminister. Wir haben auch nie, von, wie Sie, Herr Bundesminister in Ihrer
heute vorgelegten Broschüre behaupten, Husch-Pfusch-Gesetzgebung in Bezug auf
das Vorverfahren gesprochen.
Das, Herr
Bundesminister – und diese Kritik kann ich weder Ihnen noch der Frau Vorsitzenden
des Justizausschusses ersparen – ist genau der Punkt, der die Opposition
in der von Ihnen zeitlich vorgegebenen absoluten Schlussphase so gestört hat,
nämlich dass eine Reform, die über Jahrzehnte vorbereitet wurde – Mitte
der neunziger Jahre hat es den inzwischen in Fachkreisen berühmten
Szymanski/Miklau-Entwurf gegeben hat; ich selber habe während meiner Zeit als
Abgeordnete kaum ein anderes justizpolitisches Reformwerk erlebt, das diese
Dimension gehabt hat, denn wir reden ja von der Novellierung eines Gesetzes aus
dem 19. Jahrhundert, nicht aus dem 20., und jetzt sind wir im
21. Jahrhundert! –, für die es einen derart langen Diskussionsprozess
gegeben hat, in einer Art abgeschlossen wird, die dieser Vorbereitung
unangemessen ist. Nichts anderes als das habe ich behauptet! (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Dass Sie dann in
der Ihnen eigenen Art in Broschüren sofort alle Namen nennen, nach dem Motto:
Jetzt muss alles festgeschrieben werden! – von Husch-Pfusch-Gesetzgebung
und so weiter –, das soll Ihnen unbenommen bleiben, aber es kommentiert
sich von selbst, Herr Bundesminister, denn ich behaupte, dass jene Damen und
Herren des Justizausschusses, die schon länger Mitglied des Justizausschusses
sind – jedenfalls viel länger als Sie Minister –, wesentlichere
Beiträge zum Vorantreiben der Diskussion und der Reform selbst geleistet haben
als Sie. Diese Anmerkung erlauben Sie mir auch noch zu machen! (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sind Sie eifersüchtig auf die
Leistung des Ministers?)