Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 93

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sungsgerichtshofes anscheinend nur mit einer verfassungsgesetzlichen Regelung möglich.

Sie haben das immer gefordert und gewollt, aber jetzt, wo wir das machen wollen, stimmen Sie dagegen. Das ist eben Ihre Widersprüchlichkeit, die sich permanent durch Ihr politisches Handeln zieht, und da brauchen Sie hier nicht die großen rechts­staatlichen Experten spielen!

Meine Damen und Herren! Ich verstehe es nicht, denn ich kann etwa aus dem militä­rischen Bereich sagen, dass das wunderbar funktioniert hat. Wir wollen hier nicht parlamentarisch eingesetzte Generalanwälte, die sich mit nichts anderem mehr beschäftigen als mit diesen Fragen, sondern wir wollen honorige Persönlichkeiten von außen auch mit dieser Rechtsschutzagende betrauen können, etwa Universitäts­profes­soren oder ehemalige Spitzenbeamte, die wirklich unabhängig sind, die auch die Ex­pertise aus der Praxis haben, denen man nichts vorwerfen oder vormachen kann, etwa durch eine verwinkelte Ministerialbürokratie.

Das alles wollen Sie ausschließen, indem Sie diese verfassungsgesetzliche Möglich­keit verhindern! Da werden Sie noch einiges zu argumentieren haben.

Wir sind für den Rechtsstaat, wir sind für eine verfassungskonforme Regelung, und wir sind für einen weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten. – Überlegen Sie sich, ob Sie diese Institution nicht doch ermöglichen wollen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.09

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


14.09

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Seitens meiner Fraktionskollegen wurde ja sehr ausführlich auf die Mängel und möglichen Verfassungswidrigkeiten hingewiesen, und wir haben deshalb heute hier einen Rückverweisungsantrag eingebracht.

Ein weiteres Defizit sind die Opferrechte; auf diese möchte ich nochmals hinweisen, weil hier einiges ungesagt geblieben ist. Natürlich sind Verbesserungen in Bezug auf die Rechtsstellung der Opfer vorgenommen worden, aber gemessen an dem, was an Schutz für die Opfer und für die Interessen der Opfer notwendig wäre, ist das Ergebnis doch sehr dürftig und unzulänglich.

Darüber hinaus – das ist auch schon gesagt worden – ist das jetzt überfällig, denn der EU-Rahmenbeschluss hätte schon bis zum März 2002 in unsere Gesetzgebung implementiert werden sollen. Es ist unverantwortlich den Opfern gegenüber, dass hier zwei Jahre lang nichts geschehen ist und die Materie erst jetzt neu geregelt werden soll.

Grundsätzlich ist es einerseits zu begrüßen, dass die Opfer mit mehr Rechten aus­gestattet werden, aber andererseits gleichzeitig auch zu bedauern, dass die Rechte nur sehr unbefriedigend in der Strafprozessordnung verankert werden. Vorschläge, An­regungen der Opferschutzeinrichtungen wurden nicht beachtet. Leidtragende sind dann natürlich die Opfer, die Opfer von Straf- und Gewalttaten. Ihnen werden Sie dann erklären müssen, warum das in dieser Form nicht umgesetzt wurde.

Ich kann hier gleich ein Beispiel nennen: Es ist keine Gleichbehandlung von Opfern gewährleistet. An der schonenden Einvernahme zeigt sich das sehr gut. Es kommt hier zu einer Aufteilung in zwei Klassen, denn die schonende Einvernahme ist nur Opfern von Sexualdelikten vorbehalten. Diese Trennung ist wirklich verwerflich, denn


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