Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 103

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Das ist doch unglaublich, derartige Gesetze hier zu verabschieden! Das ist ja nichts anderes, als wenn man zum Landeshauptmann von Kärnten gehen und dort betteln muss, um seine Pensionsansprüche zu bekommen! Nichts anderes ist in diesem Fall die Selbstgefälligkeit des Bundesministers, dieses Gesetz dann sozusagen nach eigenem Gutdünken zu interpretieren.

Ich glaube, wir sind hier auf einem wirklich traurigen Weg der Rechtspflege. Das verdient nicht den Namen „Reform“! Das ist eigentlich ein Salto rückwärts mit ganz, ganz schlechten Karten für die Betroffenen. Es ist schade, denn man hätte daraus etwas machen können!

Abschließend noch ein Wort zu Frau Kollegin Fekter. Zu ihrer Wortmeldung am Beginn der Debatte heute Vormittag möchte ich eines festhalten, und das ganz emotionslos:

Es ist ganz einfach nicht so, dass die Verantwortung für die Auflösung des Parlaments auch nur in irgendeiner Art und Weise von den Sozialdemokraten zu tragen war. Und ich glaube, es hängt bei Ihnen im Klub – und das ist eine Tatsache – ein Bild jener Figur in der Geschichte, von der ich behaupte, dass das die Würde dieses Hauses nicht verträgt. (Beifall bei der SPÖ.)

14.50

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.50

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Wittmann hat soeben mehrere absolute Unrichtigkeiten verkündet, ich möchte nur zwei davon korrigieren.

Kollege Wittmann hat behauptet, die Staatsanwaltschaft brauche nur beschuldigende Beweise erheben. – Er hat das Gesetz wahrscheinlich nicht gelesen, denn in § 3 ist die Staatsanwaltschaft zur Objektivität und Wahrheitsforschung verpflichtet. Ich zitiere Abs. 2 ... (Abg. Dr. Wittmann: Das ist unrichtig, was Sie da ...! Das ist auf die Be­weisanträge ...!) – Herr Kollege Wittmann, es ist unrichtig, dass nur belastende Be­weise erhoben werden müssen!

Richtig ist vielmehr, dass gemäß § 3 Abs. 2 „alle Richter, Staatsanwälte und kriminal­polizeiliche Organe“ die Pflicht haben, „die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit gleicher Sorgfalt zu ermitteln“. – Die objektive Wahrheitsforschung ist der Grundsatz! (Abg. Dr. Wittmann: § 55!)

Kollege Wittmann hat weiters behauptet, es könne jeder Verteidiger beliebig ausge­schlossen werden. – Herr Kollege Wittmann, das ist falsch!

Richtig ist vielmehr, dass in diesem Gesetz die Ausschließungsgründe dezidiert ge­regelt sind.

Lesen Sie das Gesetz! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Das hat er ja gesagt! ... Das Zweite war keine tatsächliche Berich­tigung! – Abg. Prinz: Er hat gefehlt, als er in der Schule lesen lernen sollte!)

14.51

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mikesch zu Wort gemeldet. (Abg. Schieder – in Richtung der Abg. Dr. Fekter –: Das war keine tatsächliche Berichtigung, das Zweite! Das Erste schon, das Zweite nicht! ...!)

 


14.52

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute einen Meilenstein


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