Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 106

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Meine Damen und Herren! Das Instrument der Diversion ist in Österreich seit An­fang 2000 in Anwendung und gilt seit damals als Meilenstein. Um Ihnen ein Gefühl für die Häufigkeit der Anwendung der Diversion zu geben: Im Jahre 2001 wurde in ins­gesamt 45 140 Fällen ein Diversionsangebot gemacht, wobei in etwa 38 000 Fällen das Verfahren auch endgültig eingestellt wurde. Im Folgejahr ist die Zahl der Diver­sionsangebote weiter gestiegen, wobei von in Summe knapp 54 000 Angeboten 44 000 erfolgreich waren.

Mit diesen Zahlen wird deutlich, dass die Diversion eine durchaus akzeptierte Alter­native zu einer Verurteilung ist und mit Sicherheit als deutlicher Fortschritt gegenüber dem früheren Zustand zu sehen ist.

Wenn man sich aber die Zahlen nach den vier möglichen Maßnahmen aufgeteilt an­sieht, wird deutlich sichtbar, dass es hier ein deutliches Ungleichgewicht gibt: In fast 50 Prozent der Fälle wurde eine Geldbuße verhängt. Am zweithäufigsten, nämlich in 20 Prozent der Fälle, eine Probezeit ohne jeglichen Zusatz. Gemeinnützige Arbeit während einer Probezeit wurde in den wenigsten Fällen angeboten, und auch den außergerichtlichen Tatausgleich gab es nur vereinzelt.

Somit wurden in der überwiegenden Zahl aller Diversionsanbote Varianten gewählt, die für die Opfer absolut unbefriedigend sind. Und damit wurde leider auch eine der ursprünglich wichtigsten Absichten bei der Einführung der Diversion viel zu wenig erreicht, nämlich eine Versöhnung und zufrieden stellende Lösung zwischen Opfer und Täter.

Klarerweise sind Geldbußen und Probezeiten ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Frau Abgeordnete, ich muss Sie jetzt unterbrechen. Sie können nach Durchführung der Debatte über die Dringliche Anfrage und nach der Anfragebesprechung wieder zu Wort gelangen. (Beifall bei der ÖVP für die das Rednerpult verlassende Abg. Marek.)

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 1 und 2 der Tagesord­nung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage geschäftsordungs­gemäß um 15 Uhr stattfinden kann.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolle­ginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Verbes­serung des Rechtsschutzes bei Unglücksfällen (1514/J)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 1514/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verle­sung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Das Unglück von Kaprun, die Hochwasserkatastrophe vom August 2002, die Lawine von Galtür und andere Katastrophen im In- und Ausland haben uns drastisch vor Augen geführt, welchen Gefährdungen wir tagtäglich ausgesetzt sind. Diese Gefahren sind vielfach offenkundig, etwa bei den grenznahen Atomkraftwerken, im Flug-, Eisenbahn- und Seilbahnbetrieb oder auch beim Transport gefährlicher Chemikalien und Güter. Manchmal sind wir uns der Risiken und der drohenden Folgen aber auch nicht bewusst, etwa im normalen Straßenverkehr oder bei Industriebetrieben, bei denen niemand an ein erhöhtes Gefahrenpotential denkt. Wir verlassen uns darauf,


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