Meine
Damen und Herren! Das Instrument der Diversion ist in Österreich seit Anfang 2000
in Anwendung und gilt seit damals als Meilenstein. Um Ihnen ein Gefühl für die
Häufigkeit der Anwendung der Diversion zu geben: Im Jahre 2001 wurde in
insgesamt 45 140 Fällen ein Diversionsangebot gemacht, wobei in etwa
38 000 Fällen das Verfahren auch endgültig eingestellt wurde. Im
Folgejahr ist die Zahl der Diversionsangebote weiter gestiegen, wobei von in
Summe knapp 54 000 Angeboten 44 000 erfolgreich waren.
Mit diesen
Zahlen wird deutlich, dass die Diversion eine durchaus akzeptierte Alternative
zu einer Verurteilung ist und mit Sicherheit als deutlicher Fortschritt
gegenüber dem früheren Zustand zu sehen ist.
Wenn man
sich aber die Zahlen nach den vier möglichen Maßnahmen aufgeteilt ansieht,
wird deutlich sichtbar, dass es hier ein deutliches Ungleichgewicht gibt: In
fast 50 Prozent der Fälle wurde eine Geldbuße verhängt. Am
zweithäufigsten, nämlich in 20 Prozent der Fälle, eine Probezeit ohne
jeglichen Zusatz. Gemeinnützige Arbeit während einer Probezeit wurde in den
wenigsten Fällen angeboten, und auch den außergerichtlichen Tatausgleich gab es
nur vereinzelt.
Somit
wurden in der überwiegenden Zahl aller Diversionsanbote Varianten gewählt, die
für die Opfer absolut unbefriedigend sind. Und damit wurde leider auch eine der
ursprünglich wichtigsten Absichten bei der Einführung der Diversion viel zu
wenig erreicht, nämlich eine Versöhnung und zufrieden stellende Lösung zwischen
Opfer und Täter.
Klarerweise
sind Geldbußen und Probezeiten ...
Präsident
Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen
gebend): Frau Abgeordnete, ich muss Sie jetzt unterbrechen. Sie können nach
Durchführung der Debatte über die Dringliche Anfrage und nach der
Anfragebesprechung wieder zu Wort gelangen. (Beifall
bei der ÖVP für die das Rednerpult verlassende Abg. Marek.)
Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage geschäftsordungsgemäß um 15 Uhr stattfinden kann.
Dringliche Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Dr. Maria Theresia
Fekter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend
Verbesserung des Rechtsschutzes bei Unglücksfällen (1514/J)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1514/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden
Wortlaut:
Das Unglück von Kaprun, die Hochwasserkatastrophe vom August 2002, die Lawine von Galtür und andere Katastrophen im In- und Ausland haben uns drastisch vor Augen geführt, welchen Gefährdungen wir tagtäglich ausgesetzt sind. Diese Gefahren sind vielfach offenkundig, etwa bei den grenznahen Atomkraftwerken, im Flug-, Eisenbahn- und Seilbahnbetrieb oder auch beim Transport gefährlicher Chemikalien und Güter. Manchmal sind wir uns der Risiken und der drohenden Folgen aber auch nicht bewusst, etwa im normalen Straßenverkehr oder bei Industriebetrieben, bei denen niemand an ein erhöhtes Gefahrenpotential denkt. Wir verlassen uns darauf,