Dringend notwendig ist jedoch, dass in der Frage der Opferrechte vorgesorgt wird, dass die neuen Rechte der Opfer noch vor 2008 in die bestehende Prozessordnung eingearbeitet werden, damit die Opfer so rasch wie möglich in den Genuss der neuen Instrumente in diesem Verfahren kommen können. In diesem Sinne ist auch unsere gemeinsame Entschließung im Ausschuss zu verstehen.
Dieses Verfahrensrecht ist ein modernes
Mittel zur Wahrheitsfindung, das einerseits den Schutz der Opfer garantiert,
aber auch die Rechte von Beschuldigten sichert und den Behörden die notwendigen
Mittel gibt, um arbeiten zu können, mit einem Wort: eine moderne und effektive
StPO! (Beifall bei der ÖVP.)
14.56
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puswald zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.56
Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine tatsächliche Berichtigung zur tatsächlichen Berichtigung, Frau Vorsitzende, ist angesagt. (Abg. Dr. Fekter: Gibt es nicht!) Sie sagen – und das ist das Bedauerliche –, wie gut Sie den Ausschusssitzungen gefolgt sind: Es sei im Gesetz dezidiert geregelt, wann der Anwalt ausgeschlossen werden darf. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)
Daher
muss ich Ihnen doch im Detail mitteilen, was der Herr Justiminister im heutigen
„Kurier“-Interview sagt: Er strebe derzeit in der umstrittenen Frage –
umstrittenen Frage! – der Anwaltsausschließung beim Polizeiverhör einen
gemeinsamen Erlass mit dem Innenminister an. In diesem gemeinsamen Erlass solle
dann geregelt werden, wie vorzugehen sei. (Abg.
Dr. Fekter: ... aber nicht ausgeschlossen, sondern
beschränkt!)
Also: Wo
hat da das Gesetz etwas dezidiert geregelt? (Abg.
Dr. Fekter: Anwaltsausschluss ist etwas ganz anderes!)
Weiters
sagt der Justizminister in diesem Interview: Eine exakte Definition – Frau
Kollegin, eine exakte Definition! – werde es auch mit diesem Erlass nicht
geben können! (Abg. Dr. Fekter: Lesen
Sie das Gesetz!)
Und Sie sprechen von einer dezidierten
Regelung! Ich sage Ihnen: Dieses Gesetz ist ein Pfusch, weil man als Polizist
den Anwalt ausschließen kann, wann immer man will. Sie können gar nichts
dagegen machen, weil dieser Erlass auch nicht präzise sein wird, wie der Justizminister
geständig zugibt. (Abg. Dr. Fekter:
Sie kennen ja nicht einmal den Unterschied zwischen Ausschluss und
Beschränkung!)
Aber auch dieses Geständnis wirkt nicht
mildernd auf dieses schlechte Gesetz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist an sich Frau
Abgeordnete Christine Marek. – Frau Kollegin, Sie hätten jetzt noch
2 Minuten Redezeit. Wollen Sie diese 2 Minuten in Anspruch nehmen und
nach der Dringlichen fortsetzen? (Abg. Marek:
Ja!) – Dann erteile ich Ihnen das Wort. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des Abg.
Dr. Puswald –: Ich bin froh, dass das noch gesagt worden ist!)
14.58
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, dass ich zu Beginn meiner Rede meinen Sohn begrüße, der oben auf der Galerie sitzt! (Beifall bei der ÖVP.)