Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 105

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Dringend notwendig ist jedoch, dass in der Frage der Opferrechte vorgesorgt wird, dass die neuen Rechte der Opfer noch vor 2008 in die bestehende Prozessordnung eingearbeitet werden, damit die Opfer so rasch wie möglich in den Genuss der neuen Instrumente in diesem Verfahren kommen können. In diesem Sinne ist auch unsere gemeinsame Entschließung im Ausschuss zu verstehen.

Dieses Verfahrensrecht ist ein modernes Mittel zur Wahrheitsfindung, das einerseits den Schutz der Opfer garantiert, aber auch die Rechte von Beschuldigten sichert und den Behörden die notwendigen Mittel gibt, um arbeiten zu können, mit einem Wort: eine moderne und effektive StPO! (Beifall bei der ÖVP.)

14.56

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puswald zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.56

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine tatsächliche Berichtigung zur tatsächlichen Be­richtigung, Frau Vorsitzende, ist angesagt. (Abg. Dr. Fekter: Gibt es nicht!) Sie sagen – und das ist das Bedauerliche –, wie gut Sie den Ausschusssitzungen gefolgt sind: Es sei im Gesetz dezidiert geregelt, wann der Anwalt ausgeschlossen werden darf. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Daher muss ich Ihnen doch im Detail mitteilen, was der Herr Justiminister im heutigen „Kurier“-Interview sagt: Er strebe derzeit in der umstrittenen Frage – umstrittenen Frage! – der Anwaltsausschließung beim Polizeiverhör einen gemeinsamen Erlass mit dem Innenminister an. In diesem gemeinsamen Erlass solle dann geregelt werden, wie vorzugehen sei. (Abg. Dr. Fekter: ... aber nicht ausgeschlossen, sondern beschränkt!)

Also: Wo hat da das Gesetz etwas dezidiert geregelt? (Abg. Dr. Fekter: Anwalts­ausschluss ist etwas ganz anderes!)

Weiters sagt der Justizminister in diesem Interview: Eine exakte Definition – Frau Kollegin, eine exakte Definition! – werde es auch mit diesem Erlass nicht geben können! (Abg. Dr. Fekter: Lesen Sie das Gesetz!)

Und Sie sprechen von einer dezidierten Regelung! Ich sage Ihnen: Dieses Gesetz ist ein Pfusch, weil man als Polizist den Anwalt ausschließen kann, wann immer man will. Sie können gar nichts dagegen machen, weil dieser Erlass auch nicht präzise sein wird, wie der Justizminister geständig zugibt. (Abg. Dr. Fekter: Sie kennen ja nicht einmal den Unterschied zwischen Ausschluss und Beschränkung!)

Aber auch dieses Geständnis wirkt nicht mildernd auf dieses schlechte Gesetz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist an sich Frau Abgeordnete Chris­tine Marek. – Frau Kollegin, Sie hätten jetzt noch 2 Minuten Redezeit. Wollen Sie diese 2 Minuten in Anspruch nehmen und nach der Dringlichen fortsetzen? (Abg. Marek: Ja!) – Dann erteile ich Ihnen das Wort. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des Abg. Dr. Puswald –: Ich bin froh, dass das noch gesagt worden ist!)

 


14.58

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, dass ich zu Beginn meiner Rede meinen Sohn begrüße, der oben auf der Galerie sitzt! (Beifall bei der ÖVP.)

 


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