Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 109

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9. Welche Maßnahmen haben Sie bereits in Ihrem Ressortbereich zur Stärkung von Patientenrechten getroffen bzw. welche sind in Vorbereitung?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG-NR dringlich zu behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Partik-Pablé als erster Fragestellerin zur Begründung der Dringlichen Anfrage das Wort. Ihre Redezeit darf 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.01

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Dringliche Anfrage steht vor dem Hintergrund der Ka­tastrophe von Kaprun, jenem großen Unglück, das vor mehr als zweieinhalb Jahren passiert ist, bei dem 155 Menschen, die zu einem fröhlichen Ski-Ausflug aufgebrochen waren, ihr Leben lassen mussten.

Die Frustration über das Verfahren, das durchgeführt worden ist, diese Frustration, die öffentlich geworden ist, die Enttäuschung der Angehörigen der Opfer, all diese Dis­kussionen und die Frage, welche Konsequenzen wir aus solchen Unglücksfällen ziehen können, haben uns zu dieser Dringlichen Anfrage veranlasst.

Wir wissen ganz genau, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Trauer, die Verbitterung, die seelischen Schmerzen der Angehörigen können wir in keiner Weise lindern, aber wir wollen dieses Unglück zum Anlass nehmen, darüber zu diskutieren, wie wir die Sicherheit erhöhen können, wie wir das Verantwortungsbewusstsein stär­ken können und wie wir die verhängnisvolle Haltung, es werde eh nichts passieren, ändern können, um solche Unglücksfälle und solche Katastrophen besser in den Griff zu bekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Eines muss uns klar sein: Verhindern können wir solche Unglücksfälle und solche Ris­ken ganz bestimmt nicht. Egal, welche legistische Vorhaben wir umsetzen, egal, welche Kautelen wir hier einziehen, wir müssen damit rechnen, dass es auch künftig immer wieder Unglücksfälle und Katastrophen geben wird. Wir müssen uns aber auch damit abfinden oder zur Kenntnis nehmen, dass nicht jedes Unglück auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung führt, das heißt, dass nicht immer jemand dastehen wird, der nach dem Strafrecht schuldig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist ein Zitat in die Hände gefallen, das die ganze Unsicherheit unseres Lebens drastisch zum Ausdruck bringt, nämlich:

Das Unglück ist eine harte und unmissverständliche Erinnerung, dass die Dinge des Lebens nicht immer nach unserem Willen laufen. – Ich glaube, dieses Zitat, diese Wahrheit sollten wir uns immer wieder, ja täglich vor Augen halten, denn wir haben trotz all unseres Wissens, trotz aller Technik nicht alle Dinge des Lebens in der Hand. Es gibt immer wieder Elementarereignisse. Es gab Katastrophen wie beispielsweise Galtür oder die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002. Es gibt Verkettungen von Hand­lungen, die zu Katastrophen führen können, die nicht abschätzbar sind, die nicht vorher kalkulierbar sind.

Ich möchte damit aber nicht sagen, dass wir die Hände in den Schoß legen und nichts unternehmen sollen. Ganz im Gegenteil! Wir müssen natürlich alles tun, um solche


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