Die
Zuverdienstgrenze ist unserer Ansicht nach eine Regelung, die in dieser Form
nicht aufrechtzuerhalten ist, schon auf Grund dessen, dass das Kindergeld im
Vergleich zum früheren Karenzgeld eine Systemänderung bedeutet, nämlich nicht
mehr einen Ersatz für entfallenes Einkommen, sondern eine Transferleistung, und
da eine Zuverdienstgrenze schlicht und einfach obsolet ist.
Wir empfehlen die
ersatzlose Streichung und damit eine ganz klare gesetzliche Regelung, woran
sich jeder/jede orientieren kann und wo sich jeder/jede auskennt.
Jetzt ist es so,
dass es eine Zuverdienstgrenze gibt, die an sich schon kompliziert genug ist.
Es hat ja nämlich in der Öffentlichkeit Diskussionen gegeben, ob das Kindergeld,
wenn die Zuverdienstgrenze überschritten wird, zurückgefordert wird oder nicht.
Da fragt man sich schon: Ist man da auf die jeweilige Gemütslage des jeweils
zuständigen Regierungsmitglieds angewiesen, oder gibt es da eine klare
Regelung? – Man weiß es nicht.
Sie haben sich
jetzt geeinigt: Sie wollen einen Beobachtungszeitraum und sich dann erklären.
Es wäre für die Betroffenen entscheidend und ganz wichtig, dass Sie sich bald
erklären. Die sauberste Lösung wäre jedenfalls eine Lösung in gesetzlicher
Form. Jedenfalls wäre das Überdenken der derzeitigen Höhe der Zuverdienstgrenze
angebracht. Aus unserer Sicht eine klare Lösung wäre deren Abschaffung.
Eine weitere
wichtige Empfehlung der OECD im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld ist
der Hinweis, dass es in der jetzigen Form erwerbshemmend ist und sehr einfache
flankierende Maßnahmen die Situation deutlich verändern könnten, wie zum
Beispiel eine flexiblere Gestaltung des Kindergeldes, was nicht einmal höhere
Kosten verursachen würde und ganz einfach und ohne großen Aufwand umzusetzen
wäre.
Wichtig wäre in diesem Zusammenhang natürlich auch, und zwar auch von der OECD gefordert, auch von der OECD analysiert, der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere für die Kleinen, für die Null- bis Dreijährigen, und insbesondere für die Schulkinder, Stichwort: Ganztagsschule. Das wäre ein wichtiger Schritt, der in diesem Zusammenhang auch von der OECD Österreich empfohlen wurde.
Ein zweiter Antrag, der aus unserer Sicht in der Frage der Kinderbetreuung, der Familienpolitik sehr wichtig ist, der von Ihnen in der letzten Sitzung des Familienausschusses leider auch vertagt worden ist, betrifft die Idee eines Vaterschutzmonats, um jenen Vätern, welche die wichtigsten Wochen, die ersten Wochen des Kindes zu Hause verbringen wollen, die Partnerin unterstützen wollen, eine intensivere Beziehung zum Kind aufbauen wollen, auch die Gelegenheit dazu zu geben. Wir werden weiter Gelegenheit haben, diese Punkte zu diskutieren. Ich hoffe, dass Sie sich doch noch aufraffen werden, Ihre Positionen zu überdenken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.
10.21
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist gesagt worden, mit diesem Gesetzesbeschluss reparieren wir eine sehr unglückliche Regelung aus der Zeit der großen Koalition. Sie hat nicht nur schwere rechtliche Mängel, da sie eben eine Ungleichbehandlung beinhaltet, sondern auch in der Frage der Informationspflicht genügt sie nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Es ist auch zu sehen, dass es in keiner Weise möglich ist, einen Vertrag