völkerung, die Menschen in unserer Region sind zum Teil verunsichert, und sie verlangen auch zu Recht klare Regelungen von der Politik.
Die Gewerkschaften gemeinsam mit der Arbeiterkammer waren und sind es, die vor den Gefahren einer zu raschen Öffnung unseres Arbeitsmarkts gewarnt haben. Und sie haben sich bei den Übergangsfristen auch durchgesetzt. Ich denke, es ist gut so, dass sich die Gewerkschaften hier durchgesetzt haben.
Sehr verehrte Damen und Herren! Alle Anzeichen sprechen dafür, dass durch eine zu rasche Öffnung des Arbeitsmarkts die Arbeitslosigkeit bei uns sehr stark ansteigen würde. Durch zahlreiche neue Studien werden die Einschätzungen von Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer bestätigt, die von einer Zuwanderung bis zum Jahr 2006 von über 50 000 auf Grund der Erweiterung und weiteren über 20 000 Arbeitsmarktzutritten von Drittstaatsausländern in den österreichischen Arbeitsmarkt auf Grund des Integrationsbedarfs ausgehen.
Doch wenn diese Bundesregierung ein grundsätzlich gutes und richtiges Vorhaben in die Hand nimmt, nämlich die Festschreibung von Übergangsregelungen, werden, und das ist schade, so viele unsinnige, ungerechte und unsoziale Details mit in die Gesetzesvorlage hineingeschrieben, dass das Gesamtpaket für gerecht und sozial empfindende Menschen, wie wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten es sind, unakzeptabel wird. (Beifall bei der SPÖ.)
So ist es leider auch bei dieser Vorlage.
Zum Beispiel versteckt sich in Artikel 2 bei der Änderung des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes eine für uns unakzeptable Bestimmung. Mit
dieser Regelung wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer, die im
Rahmen von Kontingenten beschäftigt waren, eingeschränkt, und zwar auch dann,
wenn diese Personen die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen und sich in
der Republik Österreich aufhalten. Sie und ihre Arbeitgeber dürfen zwar brav in
die Arbeitslosenversicherung einzahlen, ausbezahlt soll dann jedoch im Falle
der Arbeitslosigkeit an diese Arbeitnehmer nichts werden. Dabei geht es
immerhin um einen Betrag von insgesamt 6 Prozent, denn 3 Prozent der
Bruttolohn- beziehungsweise Bruttogehaltssumme zahlen die Arbeitgeber in diese
Arbeitslosenversicherung und die Arbeitnehmer auch 3 Prozent, sehr geehrte
Damen und Herren. Diese Situation ist skandalös, unanständig, ausbeuterisch und
widerspricht auch der Rechtstradition der Republik Österreich. (Beifall bei
der SPÖ.)
Bisher waren Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, nicht bereit, diese Schikane von Arbeitnehmern zurückzunehmen. Deshalb können wir diesem Gesetz so nicht zustimmen. Es ist aber auch verfassungsrechtlich bedenklich, wie es Ihnen mittlerweile bereits zahlreiche Rechtsexperten mündlich und schriftlich ausführlich erklärt haben. Es wird der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt und die bisherige Judikatur des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs ignoriert. Diese geht völlig zu Recht davon aus, dass man Versicherungsleistungen, für die Beiträge geleistet wurden, auch beziehen darf.
Es ist auch zu wenig, einfach nur Übergangsfristen festzuschreiben. Vielmehr wäre es notwendig, Maßnahmen und Aktivitäten zu setzen, um den österreichischen Arbeitsmarkt auf die Erweiterung vorzubereiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.07
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.
13.07
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Schopf, ich habe mit Zufriedenheit gehört, dass Sie