Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 82

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völkerung, die Menschen in unserer Region sind zum Teil verunsichert, und sie verlan­gen auch zu Recht klare Regelungen von der Politik.

Die Gewerkschaften gemeinsam mit der Arbeiterkammer waren und sind es, die vor den Gefahren einer zu raschen Öffnung unseres Arbeitsmarkts gewarnt haben. Und sie haben sich bei den Übergangsfristen auch durchgesetzt. Ich denke, es ist gut so, dass sich die Gewerkschaften hier durchgesetzt haben.

Sehr verehrte Damen und Herren! Alle Anzeichen sprechen dafür, dass durch eine zu rasche Öffnung des Arbeitsmarkts die Arbeitslosigkeit bei uns sehr stark ansteigen würde. Durch zahlreiche neue Studien werden die Einschätzungen von Gewerkschafts­bund und Arbeiterkammer bestätigt, die von einer Zuwanderung bis zum Jahr 2006 von über 50 000 auf Grund der Erweiterung und weiteren über 20 000 Arbeitsmarktzutritten von Drittstaatsausländern in den österreichischen Arbeitsmarkt auf Grund des Integra­tionsbedarfs ausgehen.

Doch wenn diese Bundesregierung ein grundsätzlich gutes und richtiges Vorhaben in die Hand nimmt, nämlich die Festschreibung von Übergangsregelungen, werden, und das ist schade, so viele unsinnige, ungerechte und unsoziale Details mit in die Ge­setzesvorlage hineingeschrieben, dass das Gesamtpaket für gerecht und sozial emp­findende Menschen, wie wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten es sind, unakzeptabel wird. (Beifall bei der SPÖ.)

So ist es leider auch bei dieser Vorlage. Zum Beispiel versteckt sich in Artikel 2 bei der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes eine für uns unakzeptable Bestim­mung. Mit dieser Regelung wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer, die im Rahmen von Kontingenten beschäftigt waren, eingeschränkt, und zwar auch dann, wenn diese Personen die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen und sich in der Republik Österreich aufhalten. Sie und ihre Arbeitgeber dürfen zwar brav in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, ausbezahlt soll dann jedoch im Falle der Arbeits­losigkeit an diese Arbeitnehmer nichts werden. Dabei geht es immerhin um einen Be­trag von insgesamt 6 Prozent, denn 3 Prozent der Bruttolohn- beziehungsweise Brutto­gehaltssumme zahlen die Arbeitgeber in diese Arbeitslosenversicherung und die Arbeitnehmer auch 3 Prozent, sehr geehrte Damen und Herren. Diese Situation ist skandalös, unanständig, ausbeuterisch und widerspricht auch der Rechtstradition der Republik Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Bisher waren Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, nicht bereit, diese Schikane von Arbeitnehmern zurückzunehmen. Deshalb können wir diesem Gesetz so nicht zustimmen. Es ist aber auch verfassungsrechtlich bedenklich, wie es Ihnen mitt­lerweile bereits zahlreiche Rechtsexperten mündlich und schriftlich ausführlich erklärt haben. Es wird der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt und die bisherige Judikatur des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs igno­riert. Diese geht völlig zu Recht davon aus, dass man Versicherungsleistungen, für die Beiträge geleistet wurden, auch beziehen darf.

Es ist auch zu wenig, einfach nur Übergangsfristen festzuschreiben. Vielmehr wäre es notwendig, Maßnahmen und Aktivitäten zu setzen, um den österreichischen Arbeits­markt auf die Erweiterung vorzubereiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


13.07

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Schopf, ich habe mit Zufriedenheit gehört, dass Sie


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