und auch daran, dass man dem Steuerdumping auf europäischer Ebene endlich entschieden entgegentreten muss.
Denn was passiert denn, wenn in diesen Bereichen nichts getan wird? – Die Menschen in den Beitrittsländern, die wesentlich weniger verdienen, werden nach Arbeit in anderen Ländern Ausschau halten. – Das ist aber durchaus verständlich. Sie verdienen zwar auch bei uns oft noch weniger als österreichische ArbeitnehmerInnen das tun, aber immerhin mehr als in ihren Heimatländern.
Damit entstehen für mich zwei Ungerechtigkeiten: Zum einen werden wieder einmal die schwarzen Schafe bei den Unternehmen unterstützt, die Lohndumping betreiben und so das Lohnniveau in Österreich nach unten treiben. Zum anderen ist es den ausländischen ArbeitnehmerInnen gegenüber ungerecht, wenn sie für gleiche Arbeit weniger Lohn erhalten.
Durch das Steuerdumping kann es passieren,
dass immer mehr Unternehmen aus den bisherigen EU-Ländern in die neuen
EU-Länder abwandern, um dort noch mehr Gewinne zu schreiben. Herr Kollege Mitterlehner
hat auch ein gutes Beispiel von der Firma Siemens gebracht. Daher muss es
meiner Ansicht nach Maßnahmen auf europäischer Ebene geben, die helfen, das
Abwandern der Betriebe zu verhindern. Lohndumping und Steuerdumping als
Wirtschaftsinstrument sind dabei keine geeigneten Steuerungselemente,
schon gar nicht in Hinblick auf eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.
Diese hätten wir aber angesichts der höchsten Arbeitslosigkeit seit 1945
bitter nötig. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer:
Dann stimmen Sie doch zu!)
13.37
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig, entschuldigen Sie die falsche Anrede!
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte. (Abg. Mag. Lunacek: Jetzt müssten Sie „Frau“ sagen, dann ist es gerecht!)
13.37
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ein wichtiges Gesetz steht knapp vor der Abstimmung, ein Gesetz, in dem es um die im Zuge der Erweiterung für Österreich ausverhandelten Ausnahmebestimmungen für den Arbeitsmarkt geht. – Es war am Anfang gar nicht so einfach, letzten Endes eine in Summe siebenjährige Übergangsfrist zugestanden zu bekommen. Es geht in diesem Gesetz darum, dass Österreich diese Bedingungen auch in innerstaatliches Recht umsetzt.
Wenn wir das nämlich nicht tun – und ich habe den Eindruck, das ist nicht allen Abgeordneten der SPÖ klar, vor allem nicht jenen, die angekündigt haben, dagegen zu stimmen –, dann herrscht mit 1. Mai 2004 volle Arbeitsmarktfreizügigkeit; dann erfolgt eine überfallsartige Öffnung des Arbeitsmarktes für alle EU-Erweiterungsstaaten. Ich appelliere daher an Sie, sich Ihrer Verantwortung für den österreichischen Arbeitsmarkt bewusst zu werden.
Wir haben mit unserem Gesetzesvorschlag einen Weg des verträglichen Übergangs gewählt. Zwei Jahre, drei Jahre und noch einmal zwei Jahre als Beobachtungszeiträume, als Evaluierungsschritte, sodass es in beiderseitigem Interesse, also nicht nur im Interesse der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer, sondern auch der neuen Kolleginnen und Kollegen aus den Beitrittsländern, einen geordneten Übergang, ja, ich nehme an, ein Zusammenwachsen des Arbeitsmarktes in unseren Grenzregionen geben wird.