Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 92

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Die Argumente, die Sie dagegen vorgebracht haben, kann ich zum Teil nicht nachvoll­ziehen. Ich werde versuchen, auf zwei Argumente, die genannt wurden – die meisten Ihrer Redner haben es ja vorgezogen, von etwas anderem zu reden, weil Sie sich bei dieser Haltung zu diesem Gesetz offensichtlich nicht wohl fühlen –, einzugehen.

Das Erste betraf die Saisonkontingentierung – obwohl Ihnen der Herr Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft im Ausschuss ganz eindeutig erklärt hat, dass wir die Rege­lung von 24 Wochen als Halbjahr gewählt haben, sodass zweimal 24 Wochen nicht zu der von Ihnen befürchteten 12-Monate-Frist führen können. 12 Monate wären nämlich 52 Wochen, unsere zweimal 24 können höchstens 48 Wochen ergeben. Dieses Argu­ment, wir würden die Kontingente über die Saisonregelung aushöhlen, zieht also nicht.

Das Zweite ist die Arbeitslosenversicherung. – Ja ist Ihnen denn nicht bewusst, dass es eine Voraussetzung ist, dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung zu stehen? Das trifft jeden von uns hier in diesem Haus und in ganz Österreich! Wenn Sie heute arbeitslos werden, aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, zum Beispiel, weil Sie zum überwiegenden Teil Betreuungspflichten haben – das ist ständige Rechtsprechung! –, zum Beispiel, weil Sie einem Studium nachgehen, dann bekommen Sie – und da können Sie jahrzehntelang einbezahlt haben – kein Arbeitslosengeld. Bei Arbeitneh­mern, die nebenbei eine Landwirtschaft haben, die also trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, hat es Sie jahrzehntelang nicht gestört, dass sie vom Arbeitslosen­geldbezug ausgeschlossen waren.

Dieses Argument zählt also nicht, und ich warne Sie davor, das zum Grund für Ihre Ab­lehnung zu machen, denn das würde – noch einmal – bedeuten, dass am 1. Mai 2004 der österreichische Arbeitsmarkt völlig uneingeschränkt geöffnet wird. Für einen öster­reichischen Abgeordneten, der Arbeitsmarktpolitik verantwortungsvoll betreibt, kann es also nichts anderes geben, als dieser Vorlage zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.42

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Nürnberger zu Wort. – Bitte.

 


13.42

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst eine Bemerkung zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Donabauer, weil er sich so aufgeregt hat (Abg. Mag. Molterer: Das tut er nie!), dass Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek den nicht vorhandenen Heiz­kostenzuschlag in Niederösterreich kritisiert hat. Herr Abgeordneter Donabauer hat das sehr wortreich argumentiert und beklagt, Fakt ist jedoch – dem hat er nicht widerspro­chen –: Diejenigen, welche in Niederösterreich einen Heizkostenzuschlag brauchen, bekommen keinen, Herr Abgeordneter Donabauer! Und das ist das Unsoziale an dieser Situation! (Beifall bei der SPÖ.)

Da Sie wieder einmal die Arbeitsmarktsituation im Bundesland Wien erwähnt haben: Ich bin da sicherlich solidarisch, aber Fakten muss man mit aller Deutlichkeit auch ein­mal feststellen. (Abg. Mag. Molterer: Mit Wien solidarisch?) Wien hat 780 000 Be­schäftigte, davon, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind 200 000 Pendler; und von diesen 200 000 Pendlern sind 140 000 Niederösterreicherinnen und Niederöster­reicher. Daher: „Kehren“ Sie doch bitte einmal in der eigenen Landespolitik! Diese Menschen müssen noch Wien kommen, weil sie in Niederösterreich keinen Arbeits­platz bekommen! Aber Gott sei Dank gibt es in Wien eine Politik, infolge derer diese Leute einen Arbeitsplatz bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Burgenländer kommen auch!)

 


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