haben wir mehrfach diskutiert –, dass Bundesminister Strasser genau wissen muss, dass man, wenn man eine Vorlage ins Parlament bringt, diese auch zeitgerecht behandelt können muss. Aber: Friede über Alles! Gut Ding braucht eben Weile. Es stellt sich jedenfalls heraus – und wir Sozialdemokraten sind sehr erfreut darüber –, dass nun doch eine Einigung mit dem Innenminister hinsichtlich einer positiven Veränderung des Bundesbetreuungsgesetzes erzielt werden konnte.
Bislang war ja das Problem, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Artikel-15a-Verträgen, die zur Behandlung stehen, und dem Bundesbetreuungsgesetz, das vorher in Kraft war, vor allem im Bereich des personellen Anwendungsbereiches bestanden hat; das konnte geändert werden. Und das darf man schon sagen: In diesem Bereich hat die Sozialdemokratie die Initiative ergriffen, und in harten Verhandlungen – das sei auch gesagt – konnte Bundesminister Strasser zur Einsicht bewogen werden, eine rechtstaatlich saubere Lösung zu akzeptieren. Ich bin darüber sehr froh und halte das für einen großen Durchbruch, der erzielt werden konnte. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Mainoni: Das ist doch dein Erfolg als Vorsitzender!)
Meine Damen und Herren, mit den Änderungen des Bundesbetreuungsgesetzes ist nunmehr, glaube ich, für Rechtssicherheit gesorgt, weil ein Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung gegeben ist. Und weiters konnte erreicht werden, dass die schikanösen Bestimmungen über den Ausschluss aus der Bundesbetreuung entfallen.
Wir kommen damit auch einen Schritt europäischen Mindestnormen näher; auch das halte ich für etwas sehr Positives. Wichtig ist mir auch, dass die Achtung der Menschenwürde in dieser Grundvereinbarung schlussendlich Eingang gefunden hat. Wenn man die Diskussion über Traiskirchen in den letzten Monaten betrachtet, die mediale Abhandlung dieses Themas, muss man sagen: Ein derartiger Paradigmenwechsel war eigentlich eine längst überfällige Angelegenheit!
Alles in allem eine erfreuliche Entwicklung, die wir hier sehen. Das ist jedenfalls eines der ganz seltenen Beispiele, wo Herr Bundesminister Strasser endlich einmal eingelenkt und sich auf eine gemeinsame und sinnvolle Basis begeben hat. Ich möchte mich daher ausdrücklich bei den Beamten seines Hauses und bei den Damen und Herren aus den Bundesländern bedanken (Abg. Mag. Mainoni: Beim Bundesminister auch!), vor allem aus Niederösterreich und Wien, die sich da sehr engagiert haben, sodass eben durch ihren Einsatz diese Regelungen zustande kommen konnten.
Ich würde mich auch freuen, wenn die Grünen
ihre Position hiezu noch einmal überdenken würden. Mir ist klar, dass in Bezug
auf die Frage eines Begutachtungsverfahrens das Procedere durchaus wichtig
ist, meine aber: Das Ergebnis, die Lösung, die nun in dem Gesetz und diesen
Artikel-15a-Verträgen für die Betroffenen da ist, müsste eigentlich mehr
zählen. Daher bitte ich um einen einstimmigen Beschluss. (Abg. Mag. Molterer:
Wir gratulieren diesem Innenminister!) – Wir von der SPÖ werden dem
unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.57
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.
14.57
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Rede von Frau Abgeordneter Stoisits eingehen, denn sie hat hier eindringlich geredet von Leid, Obdachlosigkeit, von Hunger, von jungen Menschen, die da nach Österreich kommen, von den 2,60 €, die diese nur pro Tag bekämen. – Frau Abgeordnete Stoisits hat hiebei jedoch völlig außer Acht gelassen, dass der Großteil dieser Menschen, die von Österreich versorgt werden, keine Asylwerber