Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 189

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Rossmann. – Bitte.

 


18.51

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein Vorredner, Kollege Hoscher, hat gemeint, dass die EU-Mittel zu niedrig angesetzt seien, um den sozialen Ausgleich zu schaffen. – Da bin ich ganz bei Ihnen, aber man muss sich dann auch die Frage stellen: Wer soll das bezahlen? – Die EU-Akzeptanz in der Bevölkerung bewegt sich momentan, so kann man sagen, unter einem Drittel pro Beitrittsland. Wenn man der Bevölkerung, vor allem in den Nettozah­lerländern sagt, dass sie in Zukunft mehr zu bezahlen hat, und wenn bereits von einer EU-Steuer gesprochen wird, dann, glaube ich, wird sich die Akzeptanz in Richtung null bewegen. Man würde mit diesem guten hehren Gedanken, dass die EU-Mittel zu niedrig angesetzt sind, eigentlich das Gegenteil bewirken.

Das ist ein Problem, das uns in nächster Zeit sicher beschäftigen wird – wie auch die Akzeptanz der Geschwindigkeiten der Beitrittsländer. Deshalb haben wir heute diese siebenjährige Übergangsfrist beschlossen, damit wir – das muss ich einfach sagen – unsere Hausaufgaben innerhalb Österreichs rechtzeitig bewältigen können.

Es war unser Bundesminister Haupt – ich werde es wieder sagen, obwohl es heute schon erwähnt wurde –, der im Ministerrat diese Forderung deponiert hat, die dann letzten Endes angenommen wurde, nämlich dass wir diese Übergangsfrist in drei Phasen, und zwar mit zwei Jahren, plus drei, plus zwei Jahren, festschreiben können.

Ich glaube, es wird auch unsere Aufgabe sein, diese Maßnahme insofern zu begleiten, als dass man die Kontrollen nach zwei Jahren ganz streng handhabt. Es stehen fol­gende Aufgaben an: Wie geht man damit um? Wie weit sind die Länder bereit, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden – vor allem wenn man die hohe Jugendarbeitslosig­keit in den Beitrittsländern, vor allem in Tschechien mit 32 Prozent bedenkt? All das sind Aufgaben, die auf uns zukommen und die nicht unter den Tisch zu kehren sind.

Deshalb begrüßen wir aus unserer Sicht diesen Vertrag. Es ist heute vielleicht ein biss­chen untergegangen: Es handelt sich hiebei um einen Staatsvertrag, der dem National­rat zur Beschlussfassung vorliegt, der gesetzesändernden beziehungsweise gesetzes­ergänzenden Charakter hat, aber keine Verfassungsänderung beinhaltet. Auch ist keine Regelung enthalten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betrifft, daher ist keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich. (Beifall bei den Freiheit­lichen.)

Erfreulich ist, dass bei diesem EWR-Abkommen – es wurde heute schon darauf hinge­wiesen – die Aufstockung der Mittel um ein Vielfaches möglich war. Alle neuen Mit­gliedstaaten sind Nutznießer dieses Vertrages, und zusätzlich profitieren auch Grie­chenland, Spanien und Portugal davon. Ich glaube, das wurde in langen Verhandlun­gen vor allem auf Grund der norwegischen Aufschlagszahlung von knapp 97 Prozent der Mittel bewerkstelligt. – Alles andere wurde schon gesagt.

Mit diesem Vertrag haben wir jetzt den letzten Schritt in Richtung EU-Erweiterung getan. Es ist jetzt unsere Aufgabe, unser aller Aufgabe auch hier im Hohen Haus, die Chancen zu nützen, aber auch alle damit verbundenen Probleme, die mit einer Erwei­terung im Zusammenhang stehen, zu bewältigen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. – Bitte.

 


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