die Mindestbeitragsgrundlage und die Höchstbeitragsgrundlage werden entsprechend festgelegt.
Was man zum Zweiten sagen muss und was Sie eingebracht haben, betrifft eine Diskussion, die wir schon im Ausschuss hatten. Es geht darum, dass angeblich eine Gruppe, die wirtschaftlich nicht so leistungsstark ist, und deren Zahlungsverpflichtungen ungerecht behandelt würden. Dazu möchte ich zunächst einen formalen Standpunkt beziehen. Im Endeffekt ist das eine Pensionsordnung, die im Sinne der Subsidiarität in der jeweiligen Kammer ausgehandelt und dort mit Mehrheit getragen wird. Was dann noch übrig bleibt, ist nichts anderes als eine Art Minderheitsmeinung, die aber auch materiell nicht ganz richtig ist.
Ich sehe zwei Widersprüche in der Anschauung, dass man, wenn man beispielsweise an einem Wettbewerb teilnimmt, wenn man seine Berechtigung ruhend gemeldet hat, keine Beiträge zahlen muss. Einerseits sehe ich einen Widerspruch mit der Standesordnung, weil das nicht zusammenpasst; man arbeitet dann eigentlich im Pfuschbereich. Andererseits haben Pensionsbeiträge eine persönliche Komponente nach dem Versicherungsprinzip. Man bekommt 60 Prozent von dem, was man einzahlt. Weiters gibt es auch eine Solidarkomponente. Daher würde ich nicht so einfach sagen: Da können wir nicht zustimmen, weil das in der Form nicht gewährleistet ist.
Daher stelle ich fest: Dies ist die entsprechende formale Umsetzung, genau so, wie es das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vorsieht.
Nächster Punkt: Alle anderen Elemente, die
noch geregelt werden können, sind meines Erachtens nicht in der
Form notwendig. Daher verstehe ich nicht, dass Sie dieses Gesetz nicht
mittragen. Wir werden unsere Zustimmung dazu natürlich geben. (Beifall bei
der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Jawohl!)
19.15
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete
Sburny. – Bitte.
19.15
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Mitterlehner hat es schon angesprochen: Wir Grünen werden diesem Ziviltechnikerkammergesetz nicht zustimmen, aus zwei Gründen. Es gibt zwei Punkte, die aus unserer Sicht so nicht akzeptabel sind. Der eine ist die Art, wie die Mindestbeitragsgrundlagen nun geregelt sind. Diese sind aus unserer Sicht noch immer zu hoch. Das hängt tatsächlich mit dem zusammen, was im Ziviltechnikergesetz geplant ist – wie bereits angesprochen –, dass es nämlich nicht möglich ist, zum Beispiel an Wettbewerben teilzunehmen, wenn die Bewilligung ruhend gestellt ist.
Man muss
sich vorstellen, dass diese Leute unter Umständen über kein Einkommen verfügen,
nichtsdestotrotz aber einen Beitrag zahlen müssen, der die vielen kleinen Büros
und Kleinstbüros in den Ruin führt. Folgende Zahlen belegen, dass es eine stark
sinkende Zahl von Kleinbüros in diesem Bereich gibt: Diese sind in den letzten
Jahren von 78 auf 75 Prozent gesunken, und die Tendenz ist weiter sinkend.
Weiters haben 30 Prozent der Mitglieder Rückstände in der Zahlung der
Beiträge, und von 9 000 ArchitektInnen und IngenieurInnen haben nur
zirka 50 Prozent ausreichende wirtschaftliche Kapazität, um
Mindestbeiträge zur Pflichtversicherung zu leisten.
Man kann schon sagen, dass das juristisch problematisch ist. Es wird aber ganz sicher so sein, dass es eine Lösung für dieses Problem gibt, wenn man eine Lösung finden möchte. Es kann auch nicht im Interesse der ÖVP sein, dass all diese Klein- und