Einzelunternehmen
eingehen, wie dies momentan der Fall ist, weil sie schlicht an der Einzahlung
dieser Pensionsbeiträge scheitern.
Da muss
es eine Lösung geben! Aus unserer Sicht ist das momentan nicht gegeben. Dazu
kommt, dass die Verteilung zwischen den kleinen und großen Büros insgesamt auch
innerhalb der Versicherung ungerecht ist. Zirka 5 Prozent der großen
Büros, die zwischen 1,5 Millionen und 10 Millionen € Umsatz
haben und 50 Prozent der Honorare bekommen, bezahlen nur zirka
10 Prozent der Beiträge, während 50 Prozent der kleinen und kleinsten
Büros, die bis 150 000 € Umsatz haben und zirka 10 Prozent der
Honorare bekommen, 20 Prozent der Beiträge zahlen. Irgendetwas ist da ein
bisschen in Schieflage. Vielleicht wird es auch Ihnen einleuchten, dass das so
nicht funktionieren kann.
Die
Kammer für Tirol und Vorarlberg argumentiert in ihrer Zeitung für die
einkommensbezogene Einzahlung, indem sie sagt, größere Büros, die mehr Umsatz
machen, hätten auch mehr Posten, wofür sie etwas zahlen müssten, wie
MitarbeiterInnen und auch Steuern. Dies hätten kleinere Büros nicht. Deswegen
gehöre das an das Einkommen gebunden.
Aus
unserer Sicht ist es vielmehr so, dass große Büros sehr viel mehr Möglichkeiten
haben, Posten abzuschreiben, sodass sie weniger Steuern zahlen müssen. Das
heißt, dass eine Umsatzbindung tatsächlich Sinn machen würde, wenn man davon
absieht, dass sich derzeit überhaupt die Frage stellt, ob in nächster Zeit noch
irgendjemand Steuern zahlen wird, wenn man weiß, dass es ohnehin eine Amnestie
gibt. Dann ist dieses Problem wieder Wurscht. Das gebe ich zu. (Beifall bei
den Grünen und der SPÖ.)
Der
zweite Punkt betrifft – in aller Kürze – die Frage der
Ruhendstellung. Diese Frage wird in Zusammenhang mit dem Ziviltechnikergesetz
noch diskutiert werden müssen. Es geht darum, was in Zusammenhang mit einer
Ruhendstellung der Bewilligung überhaupt gemacht werden kann. Da wundert mich,
dass das BMWA zugesagt hat, zu einer bestimmten Veranstaltung der
Architektinnen und Architekten zu kommen, und dann nicht gekommen ist. Die
Kammer wiederum hat Gesprächsbereitschaft in dieser Frage signalisiert, wobei
wir aber wissen, dass es eigentlich schon einen Beschluss dafür gibt. Die
Glaubwürdigkeit seitens der schwarzen Kammer und seitens des schwarzen BMWA
sind hier schwer angeknackst.
Wir werden uns noch genau ansehen, wie die Vorgangsweise sein wird und ob es diesbezüglich tatsächlich den Wunsch zu Gesprächen und zu einer gemeinsamen Einigung gibt oder ob Sie wie üblich einfach das durchziehen, was Sie vorhaben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.
19.20
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Mitterlehner hat schon angeführt, warum die Regierungsparteien dem Moser’schen Harmonisierungs-Entschließungsantrag die Zustimmung nicht geben werden, und hat das auch begründet.
Einige Dinge zur Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes aus dem Jahr 1993. Wir haben schon gehört, dass der Grund für die Änderung die Aufhebung einzelner Paragraphen dieses Gesetzes sowie des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen durch den Verfassungsgerichtshof ist, wobei der Hauptkritikpunkt sicherlich das Fehlen einer gesetzlichen Regelung bezüglich der Höchstgrenze und der Mindestbeitragsgrundlage