Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 196

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Einzelunternehmen eingehen, wie dies momentan der Fall ist, weil sie schlicht an der Einzahlung dieser Pensionsbeiträge scheitern.

Da muss es eine Lösung geben! Aus unserer Sicht ist das momentan nicht gegeben. Dazu kommt, dass die Verteilung zwischen den kleinen und großen Büros insgesamt auch innerhalb der Versicherung ungerecht ist. Zirka 5 Prozent der großen Büros, die zwischen 1,5 Millionen und 10 Millionen € Umsatz haben und 50 Prozent der Honorare bekommen, bezahlen nur zirka 10 Prozent der Beiträge, während 50 Prozent der kleinen und kleinsten Büros, die bis 150 000 € Umsatz haben und zirka 10 Prozent der Honorare bekommen, 20 Prozent der Beiträge zahlen. Irgendetwas ist da ein bisschen in Schieflage. Vielleicht wird es auch Ihnen einleuchten, dass das so nicht funktionieren kann.

Die Kammer für Tirol und Vorarlberg argumentiert in ihrer Zeitung für die einkommens­bezogene Einzahlung, indem sie sagt, größere Büros, die mehr Umsatz machen, hätten auch mehr Posten, wofür sie etwas zahlen müssten, wie MitarbeiterInnen und auch Steuern. Dies hätten kleinere Büros nicht. Deswegen gehöre das an das Einkom­men gebunden.

Aus unserer Sicht ist es vielmehr so, dass große Büros sehr viel mehr Möglichkeiten haben, Posten abzuschreiben, sodass sie weniger Steuern zahlen müssen. Das heißt, dass eine Umsatzbindung tatsächlich Sinn machen würde, wenn man davon absieht, dass sich derzeit überhaupt die Frage stellt, ob in nächster Zeit noch irgendjemand Steuern zahlen wird, wenn man weiß, dass es ohnehin eine Amnestie gibt. Dann ist dieses Problem wieder Wurscht. Das gebe ich zu. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Der zweite Punkt betrifft – in aller Kürze – die Frage der Ruhendstellung. Diese Frage wird in Zusammenhang mit dem Ziviltechnikergesetz noch diskutiert werden müssen. Es geht darum, was in Zusammenhang mit einer Ruhendstellung der Bewilligung über­haupt gemacht werden kann. Da wundert mich, dass das BMWA zugesagt hat, zu einer bestimmten Veranstaltung der Architektinnen und Architekten zu kommen, und dann nicht gekommen ist. Die Kammer wiederum hat Gesprächsbereitschaft in dieser Frage signalisiert, wobei wir aber wissen, dass es eigentlich schon einen Beschluss dafür gibt. Die Glaubwürdigkeit seitens der schwarzen Kammer und seitens des schwarzen BMWA sind hier schwer angeknackst.

Wir werden uns noch genau ansehen, wie die Vorgangsweise sein wird und ob es diesbezüglich tatsächlich den Wunsch zu Gesprächen und zu einer gemeinsamen Eini­gung gibt oder ob Sie wie üblich einfach das durchziehen, was Sie vorhaben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.19

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

 


19.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Mitterlehner hat schon an­geführt, warum die Regierungsparteien dem Moser’schen Harmonisierungs-Entschlie­ßungsantrag die Zustimmung nicht geben werden, und hat das auch begründet.

Einige Dinge zur Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes aus dem Jahr 1993. Wir haben schon gehört, dass der Grund für die Änderung die Aufhebung einzelner Para­graphen dieses Gesetzes sowie des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen durch den Verfassungsgerichtshof ist, wobei der Hauptkritikpunkt sicherlich das Fehlen einer gesetzlichen Regelung bezüglich der Höchstgrenze und der Mindestbeitragsgrundlage


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