rung dieser wichtigen Berufsgruppen ist sofort im Rahmen der Harmonisierung der Pensionssysteme zu lösen. Diese notwendige Änderung wäre auch zeitgerecht gewesen, wenn Kanzler Schüssel den angekündigten Pensionsharmonisierungsplan eingehalten hätte.
Wir werden daher gegen diese Gesetzesänderung stimmen und bringen folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Moser, Mag. Melitta Trunk und KollegInnen betreffend gerechtes Pensions- und Wohlfahrtssystem für ZiviltechnikerInnen, eingebracht im Zusammenhang mit dem Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 329/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 – ZTKG geändert wird (420 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis spätestens 4. Mai 2004 die rechtlichen Grundlagen für eine Harmonisierung der Pensionssysteme zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen, wobei diese unter anderem sicherstellt, dass ab einem Stichtag alle Personen in das neue System übergeleitet werden, bis dahin erworbene Ansprüche erhalten bleiben und ab diesem Tag für alle Personen gleiche Ansprüche nach dem neuen System erworben werden, hiefür gleiche Beiträge für gleiche Ansprüche zu leisten sind, die wirtschaftliche Leistungskraft der Beitragszahler und besonders belastende Arbeit in fairer Weise berücksichtigt wird. Auf die detaillierten Pensionsreformvorschläge der SPÖ wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.11
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Moser, Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und damit eingebracht.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.
19.12
Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was den ersten Teil der Darstellung anlangt, kann ich das durchaus teilen, was Kollege Moser gesagt hat. Im Wesentlichen ist diese Novelle des Gesetzes deswegen notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof mittels Erkenntnis Teile der Pensionsordnung und auch das Gesetz in diesen Passagen aufgehoben hat.
Der springende Punkt, also die Notwendigkeit, das Ziviltechnikerkammergesetz jetzt zu ändern, ist die Fristsetzung beziehungsweise dass hier sonst eine rechtlich nicht geregelte Situation vorliegen würde, und zwar mit 30. Juni 2004. Aus diesem Datum erklärt sich auch, dass wir nicht warten können, bis die Pensionsharmonisierung vorliegt, und zwar nicht nur als politische Einigung, sondern auch gesetzestechnisch als Regelung. Daher ist diese Novelle nichts anderes als eine Umsetzung des entsprechenden Erkenntnisses. Derselbe Inhalt, der vorher vorlag, wird nun präziser determiniert und