Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte in 404 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu
ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig
angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftsausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundmachung des Staatsvertrages in deutscher, dänischer, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, isländischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, norwegischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen hat.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür
eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig
angenommen.
7. Punkt
Bericht des Wirtschaftsausschusses über
den Antrag 329/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner,
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 – ZTKG
geändert wird (420 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Moser. – Bitte.
19.08
Abgeordneter
Mag. Hans Moser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes
Haus! Mit der vorliegenden Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes wird ein
Verfassungsgerichtshofserkenntnis umgesetzt, mit dem einige Schritte in die
richtige Richtung gemacht werden. Es werden nämlich Höchstbemessungsgrundlagen,
die vom Verfassungsgerichtshof verlangt werden, eingeführt. Weiters werden die
Mindestbeiträge etwas gesenkt.
Offen bleiben nach unserer sozialdemokratischen Sicht aber immense systemimmanente, nicht akzeptable Ungerechtigkeiten im neuen Pensions- und Wohlfahrtssystem für Ziviltechniker. Zum Beispiel werden die jungen, anfangs schlecht verdienenden Architekten besonders benachteiligt. Sie zahlen vielfach zweimal ein, nämlich neben den Mindestbeiträgen in das System auch ASVG-Beiträge, weil sie, um leben zu können, anderen Erwerbstätigkeiten nachgehen müssen. Diese Beiträge werden aber wechselseitig nicht angerechnet, meine sehr geehrten Damen und Herren. Arrivierte Architekten mit gut gehenden Büros leisten im Vergleich dazu wenig, weil Gewinnkennzahlen keine Rolle spielen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Gesetzesänderung verdeutlicht besonders ein weiteres Versagen dieser blau-schwarzen Bundesregierung. Die Alterssiche-