Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 193

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte in 404 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftsausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundma­chung des Staatsvertrages in deutscher, dänischer, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, isländischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesi­scher, niederländischer, norwegischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angele­genheiten zu erfolgen hat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig angenommen.

7. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 329/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammerge­setz 1993 – ZTKG geändert wird (420 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 7. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Moser. – Bitte.

 


19.08

Abgeordneter Mag. Hans Moser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Änderung des Ziviltechniker­kammergesetzes wird ein Verfassungsgerichtshofserkenntnis umgesetzt, mit dem einige Schritte in die richtige Richtung gemacht werden. Es werden nämlich Höchst­bemessungsgrundlagen, die vom Verfassungsgerichtshof verlangt werden, eingeführt. Weiters werden die Mindestbeiträge etwas gesenkt.

Offen bleiben nach unserer sozialdemokratischen Sicht aber immense systemimma­nente, nicht akzeptable Ungerechtigkeiten im neuen Pensions- und Wohlfahrtssystem für Ziviltechniker. Zum Beispiel werden die jungen, anfangs schlecht verdienenden Ar­chitekten besonders benachteiligt. Sie zahlen vielfach zweimal ein, nämlich neben den Mindestbeiträgen in das System auch ASVG-Beiträge, weil sie, um leben zu können, anderen Erwerbstätigkeiten nachgehen müssen. Diese Beiträge werden aber wechsel­seitig nicht angerechnet, meine sehr geehrten Damen und Herren. Arrivierte Architek­ten mit gut gehenden Büros leisten im Vergleich dazu wenig, weil Gewinnkennzahlen keine Rolle spielen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Gesetzesänderung verdeutlicht beson­ders ein weiteres Versagen dieser blau-schwarzen Bundesregierung. Die Alterssiche-


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