Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 249

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nur sagen: Er ist wichtig und richtig für die Bundesländer, für die zukünftige Abfallbe­wirtschaftung.

Herr Abgeordneter Heinzl, ich hätte mich jetzt nicht zu Wort gemeldet, wenn Sie nicht den Beamten meines Hauses Willkürakte unterstellt und gesagt hätten, sie seien „Müll­verschieber“. (Rufe bei der ÖVP: Ungeheuerlich! Unglaublich!) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, meine Beamten leisten hervorragende Arbeit nach den Maßgaben und Vorgaben der österreichischen Gesetzgebung, und ich lasse diesen Vorwurf nicht auf diesen Beamten sitzen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Manche sind hier. Überlegen Sie sich genau, welche Vorwürfe Sie in Zukunft hier im Hohen Haus ma­chen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Heinzl: Von Ihnen werde ich mir nicht das Wort verbieten lassen!)

22.24

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


22.24

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Probleme mit Altlasten führen uns vor Augen, dass es in der Vergangenheit leider nicht immer gelungen ist, die Abfallwirtschaft so zu gestalten, dass sie auch die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt. Da der Verfassungsgerichtshof Teile des Abfallwirtschaftsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat, sind die Regierungsparteien gezwungen, dieser Kritik nachzukommen.

Mit dem vorliegenden Antrag soll jetzt auch per Verordnung die Umsetzung der in den einzelnen Bundesländern geplanten Beseitigungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle ermöglicht werden. Und genau da, Herr Minister, setzt unsere Kritik an. Es liegt also in der Hand jedes einzelnen Landeshauptmannes oder Landeshauptfrau, festzustellen, ob es einen Kapazitätsmangel an Behandlungsanlagen gibt, die vor der Ablagerung des Abfalls zum Einsatz kommen, und ob die anfallenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden können. (Abg. Murauer: Wer soll das sonst beurteilen? Bischof Krenn vielleicht?)

Hiezu kommt noch, dass künftig nicht nur der Siedlungsabfall, sondern auch der ge­werbliche Abfall in diese Verordnung aufgenommen wird, und das ist eine Ausweitung im Vergleich zu den bestehenden Regeln. Wie soll das funktionieren, Herr Bundesmi­nister?! Die Bundesländer – außer Wien und Salzburg – wissen derzeit praktisch nicht über die Menge ihrer Abfälle Bescheid, sieht man einmal von der kommunal erfassten Menge ab. Wie sollen die einzelnen Bundesländer überhaupt wissen, wie groß der Anteil der Abfälle mit mehr als 5 Masseprozent an der gesamten Abfallmenge ist? Wie soll das Ihrer Meinung nach seriös kontrolliert werden?

Herr Bundesminister! Wir von der SPÖ wollen keine Ausweitung der Abfallwirtschaft. Unser Vorschlag wäre daher, die Ausnahme generell auf kommunale Siedlungsabfälle zu beschränken, und zwar ohne die getrennt gesammelten Altstoffe. Aber leider haben Sie auf unsere Vorschläge keinen Wert gelegt. Wir waren in die Verhandlungen gar nicht eingebunden. (Abg. Wittauer: Eure Wiener Freunde waren eingeladen!) Verhan­delt wurde nur mit den Bundesländern und den Landeshauptleuten. Schade, wir wären nämlich zu einem Kompromiss bereit gewesen.

Der Gesetzesvorlage in dieser Form können wir aber nicht unsere Zustimmung ertei­len. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)

22.26

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


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