Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 47

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

11.00

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich kann nahtlos an die Ausführungen meiner Vorrednerin Heinisch-Hosek an­schließen. Auch für mich ist die Vorgangsweise im Gesundheitsausschuss völlig unver­ständlich. Was mich besonders geärgert hat, ist der Umstand, dass unsere Anträge zur Kindermedizin entweder nur halbherzig oder überhaupt nicht diskutiert und abgelehnt worden sind, wobei ich auch kritisch festhalten muss, dass ihre Behandlung in der ver­gangenen Legislaturperiode vom einen zum anderen Mal bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag vertagt worden ist.

Dabei sind gerade die Inhalte dieser drei Anträge von besonderer Bedeutung. Ich darf hier schon feststellen, dass einige unserer Forderungen in Ihren Gesetzen beinhaltet sind, aber leider nicht ausreichend. Daher wäre eine Behandlung und Beschluss­fas­sung dieser Anträge sicher eine sehr günstige und gute Ergänzung gewesen. (Prä­sident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Der Inhalt der Anträge beschäftigte sich einerseits mit der Prüfung bei Neuzulassung von Arzneimitteln für Kinder und Jugendliche und andererseits mit der Verbesserung der Zulassung von Arzneispezialitäten für Kinder und Jugendliche. Nach Einschätzung von ExpertInnen sind 80 Prozent der Arzneimittel, die in der Kinderheilkunde einge­setzt werden, Arzneimittel, die eigentlich für diesen Bereich überhaupt nicht zuge­lassen sind. Für etwa 40 Prozent der in Deutschland verordneten Medikamente, die nach der Klassifizierung der WTO unverzichtbar sind, gilt nach Herstellerangabe für diese Medikamente in der Kinderheilkunde ein prinzipielles Anwendungsverbot. Trotz­dem müssen Kinderärzte diese „Erwachsenenmedikamente“ – unter Anführungs­zeichen – in der Therapie einsetzen, wenn sie einen Heilungserfolg versprechen.

Die Kinderärzte und Kinderärztinnen bewegen sich also auf einem sehr, sehr schmalen Pfad. Einerseits bewegen sie sich außerhalb der Haftung des Schutzes des Arznei­mittelgesetzes, und andererseits stehen die KinderärztInnen natürlich unter einem unheimlichen Druck und Stress, weil sie sich fragen müssen: Soll ich dieses Medi­kament anwenden, oder soll ich es nicht anwenden? Was passiert, wenn ich es an­wende, und was passiert, wenn ich es nicht anwende? Daher ist auch für viele Kinder­ärztInnen die Vorgangsweise, die Sie im Gesundheitsausschuss an den Tag gelegt haben, wirklich unverständlich.

Sie haben sicherlich auch auf die sorgengeplagten Eltern ein bisschen vergessen, denn ich denke, auch hier wäre die Chance gewesen, ihnen zumindest ein bisschen etwas an Sorgen, die Eltern von kranken Kindern haben, abzunehmen. Schade, dass es nicht geschehen ist! Sie haben eine gute Chance verpasst. Ich bin aber sehr optimistisch und hoffe, dass wir uns trotzdem bei nächster Gelegenheit sehr bald die­sem Thema widmen werden.

Abschließend darf ich festhalten, dass meine Fraktion den Entschließungsantrag der Grünen betreffend Zulassung von Medikamenten, die in ihrer Wirkung auf Frauen aus­reichend getestet sind, unterstützen wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.03

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. Gleiche freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.03

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Es ist erfreulich, dass bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie, welche das Arzneimittelgesetz betrifft, Konsens hier im Hohen Haus herrscht. Diese Gesetzesänderung regelt unter anderem das Ver­fahren vor Beginn einer klinischen Prüfung samt Verfahrensfristen sowie auch die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite