Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 52

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Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag findet nicht die Mehrheit des Hauses.

Als Nächstes stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im Freizeit- und Leistungssport.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag wird vom Nationalrat mit Mehrheit abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird, in 441 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Der Ge­setzentwurf wird in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf betreffend das Apothekerkammergesetz ist damit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen als Nächstes zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheits­aus­schusses, seinen Bericht 442 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die zustimmen, um ein Zeichen. – Die Kennt­nis­nahme dieses Berichtes erfolgt mit Stimmenmehrheit.

Wir stimmen ab über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht in 443 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Für den Fall der Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das Ergebnis der Abstimmung ist, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit genehmigt wird.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheits­ausschus­ses, seinen Bericht 444 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Dieser Bericht ist ebenfalls mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genom­men.

6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (369 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird, geändert wird (IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2004) (445 d.B.)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit gelangen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Die Uhr steht auf 4 Minu­ten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.22

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Die gute Nachricht zuerst: Das IVF-Fonds-Gesetz wird erweitert. Die künstliche Befruchtung auf Krankenschein wird etwa von 10 Prozent mehr Paaren in Anspruch genommen werden können, weil die Diagnose – sperrig so genannt – „Endometriose“ und „polyzystisches Ovar“ jetzt auch erfasst wird, und vieles mehr.

Lassen Sie mich aber heute, fünf Jahre nach Beschließung des Erstgesetzes, einen kleinen Rückblick machen: Es hat einen jahrelangen Streit gegeben, ob ungewollte Kinderlosigkeit eine Krankheit ist – ja oder nein. Für mich als Arzt war das ganz klar,


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