Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 56

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Und dass diesmal eine aktuelle Aussprache zu einem Zeitpunkt, als das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes noch nicht schriftlich vorlag, nicht stattgefunden hat, ist ja ganz klar: Man redet eben gerne zur Sache und nicht über irgendetwas, was man aus den Medien erfahren hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Damit komme ich aber jetzt zum Gesetz, um das es hier geht – und auf das Sie in keiner Weise Bezug genommen haben –: Nach einer Zeit, in der man dieses Gesetz beobachten konnte, sind hier jetzt Klarstellungen, Ausweitungen auch in Bezug auf die Diagnosen, die zur Anwendung des Gesetzes und zur Rückerstattung durch die Krankenkassen führen, vorgenommen worden. Kinderlosigkeit ist sicher ein für die Betroffenen sehr schwieriges Problem. Es ist also deshalb sinnvoll und notwendig, es jedem, der diesen Weg wählen möchte, zu ermöglichen, unabhängig von seinen ma­teriellen Möglichkeiten, diesen Weg auch zu bestreiten.

Dennoch möchte ich dazu anmerken, dass jedes Ding zwei Seiten hat – und so auch dieses. Einige von Ihnen haben vielleicht vor drei oder vier Wochen im „profil“ den Artikel zum Thema In-vitro-Fertilisation gelesen, der – und insofern ist es schon gut, dass diese Debatte nun beginnt – auch auf die hohen Risken Bezug genommen hat, die damit verbunden sind. Es geht erstens einmal darum, dass die Unfruchtbarkeit im seltensten Fall eine Primärstörung ist, sondern eine Folgewirkung von Störungen – das muss man eben auch abwägen. Zum Zweiten kann aber dieses Procedere an sich zu Störungen und Behinderungen führen, und zwar was die Methode generell betrifft, diese neue ICSI-Methode, die nachweislich im Entwicklungsprozess des Embryos ver­heerende Folgen anrichten kann. Zum Dritten ist auch die Frage der Mehrlings­schwangerschaften eine, die medizinisch dann relevant wird, nämlich in Bezug darauf, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der so gezeugten Kinder mit hohen Risken belegt sind.

Das muss man – und das ist noch nicht hinreichend der Fall – erstens öffentlich debattieren und zweitens auch den Betroffenen sagen, denn sie müssen dieses Risiko abwägen.

Der Mensch ist in der Lage, natürliche Gegebenheiten zu überschreiten, aber natürlich nicht folgenlos. Er muss daher die Risken kennen und abwägen – das ist seine Aufgabe, das ist auch seine besondere Position. Immer ist festzuhalten, dass die Natur vollkommen ist. Selbstverständlich kann man hier trotzdem etwas machen, was nicht dem Sich-Fügen entspricht, aber man muss wissen, dass man es tut. Und diese Aufklärung wird notwendig sein, wenn wir diesen Weg der künstlichen Befruchtung weiter ausweiten, was wir sicher tun werden; wir werden demnächst im Justiz­aus­schuss das Fortpflanzungsmedizingesetz bestreiten.

Das muss man also wissen, und das müssen vor allem auch die Betroffenen wissen, damit sie nicht dann mit Situationen konfrontiert werden, von denen sie sagen: Hätten wir es gewusst, dann hätten wir es nicht getan! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.36

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


11.37

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Auch wenn man nicht wie Rasinger in die Geschichte der Medizin eingeht, ist Befruchtung natürlich etwas Spannendes, selbst wenn sie künstlich ist. Dazu möchte ich jetzt einiges sagen, denn dieser Geschichtsausflug ...


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