Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 63

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Frau Kollegin Haidlmayr hat die Adoptionen angesprochen. – Dazu möchte ich nur sagen, dass es von der Gesetzeslage her keine Probleme gibt. Es ist eher so, dass wenige Frauen und Eltern ihre Kinder zur Adoption freigeben. Wir haben immer wieder zu viele Adoptionseltern und viel zu wenige Adoptionskinder gehabt. Das ist, bitte, die ureigenste Entscheidung jeder einzelnen Frau, ob sie ihr Kind zur Adoption freigibt.

Ich habe in meiner Praxis auch erlebt, dass nur wenige der Paare den mühevollen Weg der künstlichen Befruchtung auf sich nehmen und dass neben den Strapazen ebenso die Kosten ein Problem waren. Die psychische Belastung kann den Frauen nicht wirklich genommen werden. Wenn jedoch die finanzielle Belastung um vieles verringert wird, bedeutet das für die kinderlosen Paare Entlastung und Hoffnung.

Wenn nun in diesem Gesetz Änderungen zur besseren Klarstellung erfolgen – wie zum Beispiel die Definition des Paares, des Beginns beziehungsweise des Endes eines für die Fondsmitfinanzierung relevanten Versuches oder einer erfolgreich herbeigeführten Schwangerschaft –, dann ist das zu begrüßen. Vor allem Letzteres ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil vier Versuche unterstützt werden. Ist einer dieser Ver­suche erfolgreich, besteht danach die Möglichkeit der Fondsfinanzierung für vier wei­tere Versuche. Auch wenn eine Schwangerschaft durch einen nicht fondsfinan­zier­ten Versuch mit der IVF-Methode herbeigeführt wurde, werden vier weitere Versuche unterstützt. Diese Klarstellung erhöht für mehr Paare die Chance auf Kinder.

Da ich in meiner psychotherapeutischen Praxis mit einer Klientin, die unter Endo­me­triose litt, gearbeitet habe, freut es mich besonders, dass eine Erweiterung in der Diagnosestellung erfolgt ist. Für meine Klientin kam diese Gesetzesänderung im positiven Sinne zu spät, da sie im vorigen Jahr ein gesundes Kind zur Welt brachte, ohne die IVF-Methode angewandt zu haben.

Doch unabhängig von jedem Einzelschicksal oder von jedem Erfolg für das Paar oder für die Paare gewinnt ebenso die Gesellschaft im gesamten, denn Kinder braucht das Land! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.02

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Ministerin.

 


12.02

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Lassen Sie mich kurz zu dem vorliegenden Gesetz Stellung nehmen. Wir können mit dieser Novelle zum IVF-Fonds-Gesetz den notwen­digen Anpassungen an die Erfahrungen, die wir mit diesem Gesetz in den letzten Jahren gemacht haben, begegnen, und wir können gleichzeitig auch den Kreis der An­spruchsberechtigten ausweiten. Ich denke, dass das für die betroffenen Frauen und Männer absolut eine Verbesserung darstellt.

Es ist in den einzelnen Redebeiträgen schon sehr klar dargetan worden, wie wichtig es für viele Menschen ganz persönlich sein kann, ein eigenes Kind zu haben, und wie sehr vor allem Frauen unter Unfruchtbarkeit leiden, psychisch leiden – das geht bis hin zu physischen Leidenszuständen –, sodass ich denke, dass wir mit der Unterstützung dieser Maßnahmen durch die Krankenversicherungen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, dass Familien und Frauen geholfen werden kann.

Das hat nichts mit der Kinderzahl zu tun. Natürlich ist es schön, wenn Österreich Kin­der hat, wir freuen uns über jedes einzelne Kind, aber ich denke, dass es da um Fol­gendes geht: Wenn die medizinischen Möglichkeiten gegeben sind – und die medi­zinische Forschung, der medizinische Fortschritt macht hier vieles möglich, was vor wenigen Jahrzehnten noch nicht anzudenken war –, dann sollen alle in den Genuss


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