Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 65

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Österreich seit Jänner 2000 einen Fonds, um hier eine Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand zu ermöglichen. Dieser Fonds hat sich überaus gut bewährt.

Seit drei Jahren gibt es also dieses Gesetz, und es ist jetzt an der Zeit, die Erfahrungen in eine neue Novelle einzubringen. In der nun vorliegenden Novelle werden einige Be­griffe konkretisiert; es hat immer wieder Auslegungsprobleme gegeben, zum Beispiel bei den Begriffen „Paar“ und „erfolgreich herbeigeführte Schwangerschaft“. Weiters gibt es im Wesentlichen Erweiterungen bei den Kostenträgern und den Anspruchs­voraussetzungen sowie eine entsprechende Normierung bei der Verschwiegen­heits­pflicht.

Wir alle kennen Paare, die darunter leiden, dass sie aus unterschiedlichsten Gründen keine Kinder bekommen können. Daher hat man hier bei den Leistungsansprüchen Ergänzungen gemacht. Da aber eine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Un­fruchtbarkeitsgründen nicht gerechtfertigt ist, sollen nun die leicht nachweisbaren physischen Sterilitätsursachen bei der Frau einen Anspruch auf Leistungen aus diesem Fonds begründen. Es gibt also 10 Prozent mehr Anspruchsberechtigte.

Wir alle können uns auch vorstellen, dass Daten im Zusammenhang mit einer In-vitro-Fertilisation äußerst sensibel sind. Deshalb soll gerade in diesem Bereich eine ent­sprechende Verschwiegenheitspflicht samt Ausnahmebestimmungen eingeführt wer­den.

Frau Ministerin! Ich bedanke mich herzlich – auch im Namen der vielen Paare, der vielen Frauen, die sehr darunter leiden, eventuell kinderlos bleiben zu müssen – dafür, dass es gelungen ist, diese Erfahrungen einzubringen, dass dieses Gesetz nun ge­ändert worden ist und dass dadurch vielen Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch geholfen werden kann. (Beifall bei der ÖVP.)

12.10

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.

 


12.10

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die In-vitro-Fertilisation stellt sich für mich als ein äußerst sensibler Bereich im menschlichen Zusammenleben dar. Ich denke, das muss man sehr in den Vordergrund stellen. Es geht dabei nicht so sehr um all die Abwicklungen, die wir jetzt in den Reden besprochen haben, weil das formal sehr leicht festzulegen ist. Wichtig ist, dass es diese Rahmenbedingungen gibt und dass Paaren bewusst die Möglichkeit der Entscheidung gegeben wird. Ich denke, es ist hier wieder so wie in vielen Bereichen der Medizin: Ich als Betroffener muss einfach Entschei­dungsmöglichkeiten haben, um zu sehen, welchen Weg ich in diesem Bereich gehen kann.

Herrn Dr. Grünewald würde ich bitten, auch Bewusstseinsbildung in seinen eigenen Kreisen zu machen – wenn Sie anführen, dass es Ärzte gibt, die sehr bewusst ihre finanzielle Seite im Äußeren leben. Ich bemühe mich auch immer sehr darum, in meiner eigenen Berufsgruppe Dinge anzusprechen, und ich kann sagen, für mich persönlich ist es so, dass wir sehr viele verantwortungsbewusste Ärzte haben, die mit der entsprechenden Sensibilität mit diesem Thema umgehen.

Ich habe es sowohl persönlich erlebt – da ich auch zu denen gehöre, die kinderlos geblieben sind, wobei dies nicht gewollt war – als auch in meiner beruflichen Laufbahn als Stationsleiterin der Geburtshilfe immer wieder erleben dürfen, was es für Paare bedeutet und welche Wege Paare zu gehen bereit sind, um ihren sehnlichsten


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