Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 66

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Wunsch, ein eigenes Kind zu haben, erfüllt zu bekommen. Da braucht es sehr lange, monatelange Wege, und oft dauert es auch Jahre, bis dieser Wunsch in Erfüllung gehen kann.

Ich denke, das ist etwas ganz Menschliches, und da fällt mir immer wieder der Spruch ein, dass man die Schule des Lebens in keinem Bereich einfach schwänzen kann. Da geht es manchen wirklich so, und wenn man es nicht selbst erlebt hat oder hat mit­erleben können, kann man sich da nicht so hineinfühlen. Ich denke, die Bewährtheit dieses Gesetzes kann man wirklich nur feststellen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.13

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Frau Abgeordnete Silhavy hat mich gebeten, in das Stenographische Protokoll der Rede des Kollegen Lichtenegger Einsicht zu nehmen; ich habe es jetzt vor mir, Kollege Lichtenegger hat gesagt: „Hören S’ zu, weil sonst reden Sie dann wieder Blödsinn daher ...!“ – Das ist eine Ausdrucksweise, die nicht sehr akzeptabel ist. Aber ich habe das Gefühl, Kollege Lichtenegger würde das nicht noch einmal so wiederholen, daher lassen wir es dabei bewenden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 445 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage zustimmen, um ein diesbe­züg­liches Zeichen. – Das ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Vorlage ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Entschließungsanträge wurden keine eingebracht.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (350 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Durchführung der Richtlinie der Euro­päischen Gemeinschaften über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direk­ten und indirekten Steuern (EG-Amtshilfegesetz – EG-AHG) geändert wird und ein EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG) erlassen wird (429 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (392 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Pfandbriefstelle-Gesetz – PfBrStG erlassen wird sowie das Sparkassengesetz und das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschrei­bun­gen geändert werden (430 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (405 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das


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