Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 73

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Tamandl ist die nächste Rednerin. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.39

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Auch wenn Herr Kollege Kogler meinte, dass es, wenn wir jetzt auf dieses EU-Quellensteuergesetz näher ein­gehen würden, alle langweilen würde – es ist ohnehin nur mehr die Hälfte da – und vielleicht die Restlichen auch noch einschlafen würden, so sind vielleicht dann vor dem Mittagessen trotzdem alle wach.

Am 3. Juni vergangenen Jahres haben sich die EU-Finanzminister auf diese EU-Zinsensteuer-Richtlinie geeinigt. Ziel dieser Richtlinie ist natürlich – wir haben das ja schon gehört – die Vermeidung der Steuerflucht beziehungsweise auch die effektive Besteuerung von Zinserträgen im jeweiligen Mitgliedstaat. Wir haben das ja schon bei der Umsatzsteuer, und ich finde, dass es auch bei Kapitalerträgen äußerst notwendig ist, dass wirklich der Mitgliedstaat dann auch die Besteuerung hat.

Die Anwendung dieser Richtlinie beschränkt sich auf Zinserträge aus Forderungen, wie zum Beispiel Bareinlagen oder Schuldverschreibungen, und ist eben vom jeweiligen Mitgliedstaat bis Ende 2004 in nationales Recht umzusetzen. Das haben wir damit auch gemacht – vorbehaltlich natürlich der Zustimmung aller Finanzminister der EU, wenn alle Steueroasen, also die Schweiz und Liechtenstein, ebenfalls dement­sprechende Maßnahmen treffen, denn sonst wäre es ja für diese recht „nett“: Innerhalb der EU gibt es dann solche Maßnahmen, solche Regelungen und diese EU-Zinsen­richtlinie, außerhalb aber, in den Steueroasen, ginge es natürlich weiter wie bisher.

Österreich ist es neben Luxemburg und Belgien gestattet, diese Quellensteuer ab 1. Jänner 2005 übergangsweise einzubehalten; das heißt, dass wir vorerst keine Kon­trollmitteilungen an ausländische Finanzbehörden übermitteln müssen.

Im Einzelnen definiert das Gesetz neben vielen anderen Dingen auch die Vorkehrung gegen Doppelbesteuerung. Das bedeutet, dass österreichische Anleger von der Doppelbesteuerung überhaupt nicht betroffen sind und sich alle anderen, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, die Quellensteuer anrechnen lassen können. Es kann natürlich auch zu einer Erstattung kommen, wenn diese Steuer im jeweiligen Mitglied­staat geringer ist.

Meiner Meinung nach stellt dieses Gesetz nun wirklich klar, dass im jeweiligen Mitgliedstaat versteuert wird; es ist dies auch ein weiteres Instrument zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und zur Bekämpfung der Steuerflucht, und zwar trotz Beibe­haltung unseres österreichischen Bankgeheimnisses. Erfreulich ist in diesem Zusam­menhang weiters, dass sich alle vier Parteien darin einig sind und es im Finanz­ausschuss einstimmig beschlossen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.42


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.42

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Wirklich geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Kollegen und Kolleginnen! (Abg. Neudeck: Was ist ein unwirklich geschätzter Präsident?) Ich beziehe mich auf den Punkt der Zuteilung der Zollwachebeamten und -beamtinnen in den Bereich des Innenministeriums (Zwischenruf des Abg. Neuge­bauer), dass also der Finanzminister und der Innenminister das Personal der bishe­rigen Zollbehörde untereinander aufteilen.

 


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